Deutschland hat das "Übereinkommen des Europarats über die Fälschung
von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die
öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten" unterzeichnet. Dadurch
wird zum ersten Mal ein internationaler Rechtsrahmen geschaffen, der
das Fälschen von Arzneimitteln und Medizinprodukten international
strafrechtlich sanktioniert, wie das Bundesgesundheitsministerium
(BMG) stolz verkündet.
So stehen in dem Übereinkommen u.a. diese Gründe für die Zusammenarbeit:
"Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Unterzeichner dieses Übereinkommens -
- entschlossen, einen wirksamen Beitrag zur Verwirklichung des
gemeinsamen Ziels zu leisten, Straftaten im Zusammenhang mit der
Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und ähnliche die
öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten insbesondere durch die
Aufnahme neuer Straftatbestände und entsprechender strafrechtlicher
Sanktionen zu bekämpfen;
- im Hinblick darauf, dass es Zweck dieses Übereinkommens ist,
Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit zu verhüten und zu bekämpfen,
soll den Bestimmungen des Übereinkommens über das materielle Strafrecht
Geltung verliehen werden, indem dieser Zweck und der
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berücksichtigt werden;
- in der Erkenntnis, dass zur wirksamen Bekämpfung der weltweiten
Gefährdung durch die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
und durch ähnliche Straftaten eine enge internationale Zusammenarbeit
zwischen Mitgliedstaaten des Europarats und Nichtmitgliedstaaten
gefördert werden soll −
- sind wie folgt übereingekommen: ... " (hier folgen die Kapitel, die die Zusammenarbeit definieren)
Staaten, die nicht dem Europarat angehören, können sich ebenfalls dem
Abkommen anschließen. Das Übereinkommen tritt in Kraft, wenn fünf
Staaten dies ratifiziert haben und drei davon Mitgliedsstaaten des
Europarats sind.
Das Abkommen finden Sie hier.
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01.11.11
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