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International übereingekommen

Deutschland hat das "Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten" unterzeichnet. Dadurch wird zum ersten Mal ein internationaler Rechtsrahmen geschaffen, der das Fälschen von Arzneimitteln und Medizinprodukten international strafrechtlich sanktioniert, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stolz verkündet.


So stehen in dem Übereinkommen u.a. diese Gründe für die Zusammenarbeit:

"Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Unterzeichner dieses Übereinkommens -

- entschlossen, einen wirksamen Beitrag zur Verwirklichung des gemeinsamen Ziels zu leisten, Straftaten im Zusammenhang mit der Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten insbesondere durch die Aufnahme neuer Straftatbestände und entsprechender strafrechtlicher Sanktionen zu bekämpfen;

- im Hinblick darauf, dass es Zweck dieses Übereinkommens ist, Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit zu verhüten und zu bekämpfen, soll den Bestimmungen des Übereinkommens über das materielle Strafrecht Geltung verliehen werden, indem dieser Zweck und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berücksichtigt werden;
 
- in der Erkenntnis, dass zur wirksamen Bekämpfung der weltweiten Gefährdung durch die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und durch ähnliche Straftaten eine enge internationale Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten des Europarats und Nichtmitgliedstaaten gefördert werden soll −
 
- sind wie folgt übereingekommen: ... " (hier folgen die Kapitel, die die Zusammenarbeit definieren)

Staaten, die nicht dem Europarat angehören, können sich ebenfalls dem Abkommen anschließen. Das Übereinkommen tritt in Kraft, wenn fünf Staaten dies ratifiziert haben und drei davon Mitgliedsstaaten des Europarats sind.
 
Das Abkommen finden Sie hier.

01.11.11
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