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KV Hessen: Klares Nein

Foto: DAK/Wigger
Ein klares Nein kommt von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zur geplanten Wirkstoffverordnung von der ABDA und KBV. Die KVH findet, dass "der einzig Verantwortliche für diesen wichtigen Thera­piebereich nur der behandelnde Arzt sein kann ... Die KV Hessen sieht keinen Anlass, den Apothekern die Rolle eines Mitbehandlers des Patienten zukommen zu lassen. Der Apotheker hat in der Regel keine ausreichende Kenntnis der Anamnese, der Diagnosen und des Therapiekonzepts des Patienten. Dem Apotheker fehlen also alle Grundlagen, eine medizinisch sinnvolle und begründete Therapieentscheidung zu treffen."


Die ABDA und KBV will, dass der Arzt einen Wirkstoff verordnet - aufgrund eines kassenübergreifenden Medikationskatalogs. Der Apotheker wählt anschließend das passende Präparat aus. Das ABDA/KBV Modell will vor allem chronisch Kranke betreuen, indem diese Patientengruppe Anspruch auf ein Medikationsmanagement erhalten soll. Bisher soll das Modell in einer Modellregion getestet werden, lautet es in einem Änderungsantrag zum Versorgungs­strukturgesetz.

Auf der Vertreterversammlung (VV) der KVH wurde diesem Plan ein Strich durch die Rechnung gemacht. Für Ablehnung sorgt, dass die Ärzte abhängig vom Apotheker seien. "Im Versorgungsstrukturgesetz ist vorgesehen, dass ab 1. Januar 2012 die Entscheidung darüber, welches Präparat an die Patienten abgegeben wird, von der Entscheidung des Apothekers abhängig gemacht wird. Für die Mitglieder der VV wird dadurch die lange bestehende, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung in erheblichem Maße gestört - fehlen den Apothekern doch wichtige Hintergrundinformationen zur vom Arzt ausgestellten Verordnung," kritisiert die Vereinigung.

Und weiter geht es mit der Kritik: "Ein weiteres Problem weist das Gesetz für die VV an der Stelle auf, an der es um die Medikation chronisch Kranker geht. Dies betrifft die multimorbiden Patienten, die regelmäßig mehr als fünf Medikamente nehmen. Es sei ungeklärt, so die VV Mitglieder, wie solche Patienten überwacht werden und welche Überwachungsregeln gelten sollen."

Foto: DAK/Wigger
02.11.11
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