Ein klares Nein kommt von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH)
zur geplanten Wirkstoffverordnung von der ABDA und KBV. Die KVH findet,
dass "der einzig Verantwortliche für diesen wichtigen Therapiebereich
nur der behandelnde Arzt sein kann ... Die KV Hessen sieht keinen
Anlass, den Apothekern die Rolle eines Mitbehandlers des Patienten
zukommen zu lassen. Der Apotheker hat in der Regel keine ausreichende
Kenntnis der Anamnese, der Diagnosen und des Therapiekonzepts des
Patienten. Dem Apotheker fehlen also alle Grundlagen, eine medizinisch
sinnvolle und begründete Therapieentscheidung zu treffen."
Die ABDA und KBV will, dass der Arzt einen Wirkstoff verordnet -
aufgrund eines kassenübergreifenden Medikationskatalogs. Der Apotheker
wählt anschließend das passende Präparat aus. Das ABDA/KBV Modell will
vor allem chronisch Kranke betreuen, indem diese Patientengruppe
Anspruch auf ein Medikationsmanagement erhalten soll. Bisher soll das
Modell in einer Modellregion getestet werden, lautet es in einem
Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz.
Auf der Vertreterversammlung (VV) der KVH wurde diesem Plan ein Strich
durch die Rechnung gemacht. Für Ablehnung sorgt, dass die Ärzte
abhängig vom Apotheker seien. "Im Versorgungsstrukturgesetz ist
vorgesehen, dass ab 1. Januar 2012 die Entscheidung darüber, welches
Präparat an die Patienten abgegeben wird, von der Entscheidung des
Apothekers abhängig gemacht wird. Für die Mitglieder der VV wird
dadurch die lange bestehende, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung
in erheblichem Maße gestört - fehlen den Apothekern doch wichtige
Hintergrundinformationen zur vom Arzt ausgestellten Verordnung,"
kritisiert die Vereinigung.
Und weiter geht es mit der Kritik: "Ein weiteres Problem weist das
Gesetz für die VV an der Stelle auf, an der es um die Medikation
chronisch Kranker geht. Dies betrifft die multimorbiden Patienten, die
regelmäßig mehr als fünf Medikamente nehmen. Es sei ungeklärt, so die
VV Mitglieder, wie solche Patienten überwacht werden und welche
Überwachungsregeln gelten sollen."
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Foto: DAK/Wigger
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02.11.11
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