Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der
Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-VStG) beschlossen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung - vor
allem auf dem Land - zu verbessern. Bundesgesundheitsminister Daniel
Bahr (FDP) ist überzeugt von dem Vorhaben: "Das ist ein gutes Gesetz,
das endlich die Sorgen der Menschen vor Ort anpackt. Wir sorgen dafür,
dass die Menschen den Landarzt nicht nur aus einer idyllischen
Vorabendserie kennen." Rückendeckung erhält er vom
Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU):
"Heute ist ein guter Tag für die Patienten." Karl Lauterbach,
gesundheitspolitischer Sprecher der SPD, sieht das ein wenig anders:
"Es sollte lieber Ärzteversorgungsgesetz oder Stärkungsgesetz der
Kassenärztlichen Vereinigungen heißen."
Mit dem Gesetz soll "demographiebedingten Versorgungsengpässen
rechtzeitig entgegen gewirkt und gezielt die medizinische Versorgung
verbessert werden". Die Länder erhalten mehr Mitwirkungs- und
Gestaltungsoptionen. Außerdem soll die vertragsärztliche Vergütung
flexibilisiert und regionalisiert werden.
Die KBV und ABDA wird es freuen, so scheint es, dass ihr Vorschlag
durchgeführt wird: "Ablösung der Richtgrößenprüfung im
Arzneimittelbereich in einer Modellregion befristet auf drei Jahre. Der
Selbstverwaltung kann hierzu einen Medikationskatalog auf
Wirktstoffbasis vereinbaren, um insbesondere die Verbesserung der
Therapietreue der Patienten, der Arzneimittelsicherheit und der
Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu erproben."
Bahr ist optimistisch: "Mit dem Versorgungsstrukturgesetz ebnen wir den
Weg zu einer langfristigen qualitativ hochwertige medizinischen
Versorgung. Wir sorgen dafür, dass Arztpraxen in Zukunft dort zu finden
sein werden, wo die Menschen sie brauchen. Eine gute Versorgung und
einen fairen Wettbewerb um die besten Leistungsangebote wünschen sich
die Menschen auch für ihr Gesundheitssystem. Krankenkassen erhalten
deshalb mehr Möglichkeiten, ihren Versicherten Zusatzleistungen
anzubieten. Zum Beispiel bei der Unterstützung durch Haushaltshilfen
oder sie können rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente als
Satzungsleistung wieder erstatten."
Steffen Stumpf, Experte für das Gesundheitswesen bei Steria Mummert
Consulting, findet das Gesetz noch nicht ganz ausgereift: "Finanzielle
Anreize sind nur ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig
müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen, denn nur ein
gemeinsamer Kraftakt wird die Probleme der medizinischen Versorgung auf
dem Land lösen können. Denn eine Partei alleine kann immer nur einen
Teilaspekt des Problems der Unterversorgung lösen. Ein abgestimmtes
Vorgehen führt zu besseren und auch kostengünstigeren Lösungen."
Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrecht bei
den Grünen, reicht das alles noch nicht: "Es reicht nicht, das schon
Bestehende neu zu verpacken. Prävention und Gesundheitsförderung
brauchen eine erweiterte gesetzliche Grundlage, eine größere Reichweite
und eine nachhaltige Finanzierung."
BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp stört das Vorgehen beim
G-BA: "Die Regelungen zur Verbesserung der Akzeptanz der Entscheidungen
des G-BA durch Veränderungen in seinen Entscheidungsstrukturen sind
eine Scheininnovation. Die Reformen zur Berufung der unparteiischen
Mitglieder des G-BA verdecken, dass die Koalition das Gegenteil ihrer
Ankündigungen umsetzt: die Machtfülle des G-BA wird erheblich ausgebaut
und gleichzeitig die Intransparenz der Entscheidungsvorbereitung in den
Unterausschüssen durch die Festlegung der Immunität der Gremienberatung
gestärkt. Diese Reformen gehen am Bedarf vorbei und schützen die
Intransparenz der Entscheidungsvorbereitungen auch noch gesetzlich."
Unzweifelhaft enthält das Gesetz eine Vielzahl von Verbesserungen für
die Versorgung der Patienten, gibt Fahrenkamp zu. Ob positive Ansätze,
wie z. B. die Aufnahme rezeptfreier, apothekenpflichtiger Arzneimittel
als mögliche Satzungsleistungen von Gesetzlichen Krankenkassen von
diesen aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten. Gravierende
Versorgungsdefizite bleiben aber ungelöst, insbesondere bei der
Therapie chronisch Kranker. Patienten mit schweren Verlaufsformen von
Neurodermitis finden weiter keine Berücksichtigung in der sogenannten
OTC-Erstattungsliste, da ihre Krankheit nicht als schwerwiegend
anerkannt wird, gibt er zu bedenken. Ihnen ist der Zugang zu
notwendigen Basissalben nach wie vor erschwert, da die Therapie mit
großen Eigenkosten verbunden ist. Er fordert: "Die OTC-Erstattungsliste
des Gemeinsamen Bundesausschusses muss erweitert werden, denn
schwierige Krankheiten wie zum Beispiel Neurodermitis eignen sich nicht
für den Wettbewerb."
Andere Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes sind u.a.:
Ärztliche Versorgung und Versorgungsstrukturen
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Anreize im Vergütungssystem, indem Ärztinnen und
Ärzte in unterversorgten Gebieten von Maßnahmen der Mengenbegrenzung
ausgenommen werden. Möglichkeit, Preiszuschläge für besonders
förderwürdige Leistungen sowie Leistungen von besonders
förderungswürdigen Leistungserbringern, die in strukturschwachen
Gebieten tätig sind (z.B. mit höherer Versorgungsqualität), zu
vereinbaren.
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Die Förderung mobiler Versorgungskonzepte.
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Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
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Vernetzungen und Kooperationen auf Ärzteseite, die
bestimmten Qualitätskriterien entsprechen, können künftig durch
gezielte finanzielle Fördermöglichkeiten unterstützt werden.
Leistungsverbesserungen und Transparenz
-
Schnellerer Zugang zu Innovationen. Der Gemeinsame
Bundesausschuss erhält ein neues Instrument zur Erprobung neuer
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht mit
hinreichender Evidenz belegt ist. Er kann innovative Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden mit Potential künftig zeitlich begrenzt unter
strukturierten Bedingungen bei gleichzeitigem Erkenntnisgewinn unter
Aussetzung des Bewertungsverfahrens erproben.
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Klarstellung im Leistungsrecht, dass Versicherte
mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung, für die eine allgemein
anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur
Verfügung steht, eine noch nicht allgemein anerkannte Leistung
beanspruchen können, wenn Aussicht auf Heilung oder eine spürbare
positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht (Klarstellung des
Geltungsumfangs des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6.
Dezember 2005 -BvR 347/98 -).
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Mehr Transparenz durch Veröffentlichung der
zentralen Ergebnisse der Jahresrechnung der Krankenkassen;
obligatorische Prüfung und Testierung der Jahresrechnung durch
Wirtschafts- bzw. Buchprüfer.
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Die Ausgabeprozess der elektronischen
Gesundheitskarte wird fortgesetzt. Ziel ist, dass bis Ende des Jahres
2012 mindestens 70 Prozent der Versicherten eine elektronische
Gesundheitskarten haben.
Der Bundesrat wird sich am 16. Dezember 2011 mit dem
GKV-Versorgungsstrukturgesetz befassen. Das nicht zustimmungspflichtige
Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
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u.a. bmg.bund.de; aezteblatt.de; Foto: AOK-Mediendienst
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02.12.11
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