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"...ein guter Tag für die Patienten."

Foto: AOK-Mediendienst
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung - vor allem auf dem Land - zu verbessern. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ist überzeugt von dem Vorhaben: "Das ist ein gutes Gesetz, das endlich die Sorgen der Menschen vor Ort anpackt. Wir sorgen dafür, dass die Menschen den Landarzt nicht nur aus einer idyllischen Vorabendserie kennen." Rückendeckung erhält er vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU): "Heute ist ein guter Tag für die Patienten." Karl Lauterbach, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD, sieht das ein wenig anders: "Es sollte lieber Ärzteversorgungsgesetz oder Stärkungsgesetz der Kassenärztlichen Vereinigungen heißen." 


Mit dem Gesetz soll "demographiebedingten Versorgungsengpässen rechtzeitig entgegen gewirkt und gezielt die medizinische Versorgung verbessert werden". Die Länder erhalten mehr Mitwirkungs- und Gestaltungsoptionen. Außerdem soll die vertragsärztliche Vergütung flexibilisiert und regionalisiert werden.

Die KBV und ABDA wird es freuen, so scheint es, dass ihr Vorschlag durchgeführt wird: "Ablösung der Richtgrößenprüfung im Arzneimittelbereich in einer Modellregion befristet auf drei Jahre. Der Selbstverwaltung kann hierzu einen Medikationskatalog auf Wirktstoffbasis vereinbaren, um insbesondere die Verbesserung der Therapietreue der Patienten, der Arzneimittelsicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu erproben."

Bahr ist optimistisch: "Mit dem Versorgungsstrukturgesetz ebnen wir den Weg zu einer langfristigen qualitativ hochwertige medizinischen Versorgung. Wir sorgen dafür, dass Arztpraxen in Zukunft dort zu finden sein werden, wo die Menschen sie brauchen. Eine gute Versorgung und einen fairen Wettbewerb um die besten Leistungsangebote wünschen sich die Menschen auch für ihr Gesundheitssystem. Krankenkassen erhalten deshalb mehr Möglichkeiten, ihren Versicherten Zusatzleistungen anzubieten. Zum Beispiel bei der Unterstützung durch Haushaltshilfen oder sie können rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente als Satzungsleistung wieder erstatten."

Steffen Stumpf, Experte für das Gesundheitswesen bei Steria Mummert Consulting, findet das Gesetz noch nicht ganz ausgereift: "Finanzielle Anreize sind nur ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen, denn nur ein gemeinsamer Kraftakt wird die Probleme der medizinischen Versorgung auf dem Land lösen können. Denn eine Partei alleine kann immer nur einen Teilaspekt des Problems der Unterversorgung lösen. Ein abgestimmtes Vorgehen führt zu besseren und auch kostengünstigeren Lösungen."

Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrecht bei den Grünen, reicht das alles noch nicht: "Es reicht nicht, das schon Bestehende neu zu verpacken. Prävention und Gesundheitsförderung brauchen eine erweiterte gesetzliche Grundlage, eine größere Reichweite und eine nachhaltige Finanzierung."

BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp stört das Vorgehen beim G-BA: "Die Regelungen zur Verbesserung der Akzeptanz der Entscheidungen des G-BA durch Veränderungen in seinen Entscheidungsstrukturen sind eine Scheininnovation. Die Reformen zur Berufung der unparteiischen Mitglieder des G-BA verdecken, dass die Koalition das Gegenteil ihrer Ankündigungen umsetzt: die Machtfülle des G-BA wird erheblich ausgebaut und gleichzeitig die Intransparenz der Entscheidungsvorbereitung in den Unterausschüssen durch die Festlegung der Immunität der Gremienberatung gestärkt. Diese Reformen gehen am Bedarf vorbei und schützen die Intransparenz der Entscheidungsvorbereitungen auch noch gesetzlich."

Unzweifelhaft enthält das Gesetz eine Vielzahl von Verbesserungen für die Versorgung der Patienten, gibt Fahrenkamp zu. Ob positive Ansätze, wie z. B. die Aufnahme rezeptfreier, apothekenpflichtiger Arzneimittel als mögliche Satzungsleistungen von Gesetzlichen Krankenkassen von diesen aufgegriffen werden, bleibt abzuwarten. Gravierende Versorgungsdefizite bleiben aber ungelöst, insbesondere bei der Therapie chronisch Kranker. Patienten mit schweren Verlaufsformen von Neurodermitis finden weiter keine Berücksichtigung in der sogenannten OTC-Erstattungsliste, da ihre Krankheit nicht als schwerwiegend anerkannt wird, gibt er zu bedenken. Ihnen ist der Zugang zu notwendigen Basissalben nach wie vor erschwert, da die Therapie mit großen Eigenkosten verbunden ist. Er fordert: "Die OTC-Erstattungsliste des Gemeinsamen Bundesausschusses muss erweitert werden, denn schwierige Krankheiten wie zum Beispiel Neurodermitis eignen sich nicht für den Wettbewerb."



Andere Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes sind u.a.:

Ärztliche Versorgung und Versorgungsstrukturen

  • Anreize im Vergütungssystem, indem Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten von Maßnahmen der Mengenbegrenzung ausgenommen werden. Möglichkeit, Preiszuschläge für besonders förderwürdige Leistungen sowie Leistungen von besonders förderungswürdigen Leistungserbringern, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind (z.B. mit höherer Versorgungsqualität), zu vereinbaren.
  • Die Förderung mobiler Versorgungskonzepte.
  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Vernetzungen und Kooperationen auf Ärzteseite, die bestimmten Qualitätskriterien entsprechen, können künftig durch gezielte finanzielle Fördermöglichkeiten unterstützt werden.

Leistungsverbesserungen und Transparenz

  • Schnellerer Zugang zu Innovationen. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält ein neues Instrument zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht mit hinreichender Evidenz belegt ist. Er kann innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Potential künftig zeitlich begrenzt unter strukturierten Bedingungen bei gleichzeitigem Erkenntnisgewinn unter Aussetzung des Bewertungsverfahrens erproben.
  • Klarstellung im Leistungsrecht, dass Versicherte mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, eine noch nicht allgemein anerkannte Leistung beanspruchen können, wenn Aussicht auf Heilung oder eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht (Klarstellung des Geltungsumfangs des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 -BvR 347/98 -).
  • Mehr Transparenz durch Veröffentlichung der zentralen Ergebnisse der Jahresrechnung der Krankenkassen; obligatorische Prüfung und Testierung der Jahresrechnung durch Wirtschafts- bzw. Buchprüfer.
  • Die Ausgabeprozess der elektronischen Gesundheitskarte wird fortgesetzt. Ziel ist, dass bis Ende des Jahres 2012 mindestens 70 Prozent der Versicherten eine elektronische Gesundheitskarten haben.

Der Bundesrat wird sich am 16. Dezember 2011 mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz befassen. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Mehr Details hier

u.a. bmg.bund.de; aezteblatt.de; Foto: AOK-Mediendienst
02.12.11
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