Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der
Bundesärztekammer (BÄK), ist davon überzeugt, dass "telemedizinische
Patientenversorgung im Versorgungsalltag angekommen ist." Das wird wohl
auch noch gefördert werden: Im geplanten Gesetz zur Verbesserung der
Versorgungsstruktur in der gesetzlichen Krankenkasse soll geprüft
werden, in welchem Umfang ambulante telemedizinische Leistungen
erbracht werden können und inwieweit der einheitliche Bewertungsmaßstab
zur Vergütung der Vertragsärzte anzupassen ist.
Für Bartmann ist telemedizinische Patientenversorgung keine
"Randerscheinung" mehr, sondern kaum noch aus der Versorgung
wegzudenken. Auf dem 2. Nationalen Fachkongress Telemedizin der
Deutschen Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) betonte er, dass
"mit der zunehmenden Verbreitung telemedizinischer Methoden qualitative
Aspekte immer weiter in den Vordergrund rücken." Nun müssen Fragen
geklärt werden, u.a. wie Fachgesellschaften die jeweilige Evidenzlage
bewerten, welche Rolle Telemedizin bei der Umsetzung von Leitlinien in
der Patientenversorgung spielen und ob telemedizinische Methoden
bereits Einzug in Leitlinien gehalten haben. Voraussetzung für gute
Telemedizin sei die Heranführung der Ärztinnen und Ärzte an
telemedizinische Methoden, findet Bartmann. Dazu müsste das Thema in
der Fortbildung verortet werden. Und da würde natürlich die BÄK die
Qualifikationsinhalte anpassen und neue Fortbildungen entwickeln,
versichert er.
Auf dem Kongress stellte u.a. das Berliner Pflegewerk ein Projekt in
der Telemedizin vor: Das Werk ist Projektpartner des EU-Projekts
RENEWING HEALTH. Ziel des Projekts ist die Implementierung eines auf
Telemonitoring und Sektor übergreifende Leitlinien basierenden
Versorgungsmanagements für die Behandlung von chronisch kranken
Patienten mit Diabetes Mellitus und COPD. Die Studie soll zum einen die
Implementierungschancen auf der Ebene eines Primärversorgers und zum
anderen die Versorgungseffekte von Telemonitoring für chronisch Kranke
untersuchen. Wichtiges Ziel für Deutschland ist dabei, wie der Transfer
von telemedizinischen Anwendungen in die Regelfinanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung einfließen kann.
Die Studiengruppe umfasst in Deutschland einschließlich Kontrollgruppe
800 Teilnehmer, europaweit sind 7.900 Studienteilnehmer festgelegt. Das
Projekt hat mit Vorbereitung eine Laufzeit von 3 Jahren und ein
Gesamtfinanzierungsvolumen von 14.000.000 Euro. Die zehn Partnerländer
sind neben Deutschland Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, Finnland,
Griechenland, Luxemburg, Belgien und Österreich.
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08.11.11
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