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Foto: ABDA
Eine wirkliche Überraschung ist es nicht: Auch in Zukunft sollen die Pharmahersteller nicht "einfach so" Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente veröffentlichen dürfen. John Dalli,  EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, betont: "Die überarbeiteten Vorschläge stellen die Rechte, die Interessen und die Sicherheit der Patienten in den Vordergrund. Sie verpflichten die Industrie, den Patienten bestimmte Schlüsselinformationen zur Verfügung zu stellen, und stellen klare Regeln für ergänzende, freiwillige Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel auf..." Er möchte nicht, dass es wie in den USA zugeht. Die Financial Times Deutschland (FTD) sieht das als "Rückschlag für werbefreudige Pharmabranche".


In den Vorschlägen von 2008 sollte es noch ermöglicht werden, Verbraucherwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu schalten. Damals war noch der Industriekommissar Günter Verheugen dafür zuständig und wollte die Informationen etwas lockern. Doch er erntete viel Kritik und Protest wurde laut. Nun hat die Europäische Kommission überarbeitete Vorschläge angenommen, mit denen klargestellt werden soll, wie die Industrie die Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel informieren darf:

  • Nur bestimmte Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zulässig sein, beispielsweise Informationen auf dem Etikett und der Packungsbeilage, Informationen über Preise und klinische Versuche sowie Gebrauchsanweisungen.
  • Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen nur über begrenzte Kommunikationskanäle zulässig sein, beispielsweise Informationen über registrierte Websites oder gedruckte Informationen, die für die Öffentlichkeit auf Anfrage erhältlich sind. Eine Veröffentlichung in allgemeinen Printmedien wird nicht erlaubt.
  • Die Informationen müssen anerkannte Qualitätskriterien erfüllen. Sie müssen zum Beispiel neutral sein, den Bedürfnissen und Erwartungen der Patienten entsprechen, auf Fakten basieren, sachlich richtig und verständlich sein, und sie dürfen nicht irreführend sein.
  • Grundsätzlich müssen Informationen, die nicht zuvor schon genehmigt wurden, vor ihrer Bereitstellung von den zuständigen Behörden überprüft werden.
Die FTD ätzt: "Für die Pharmaindustrie zerschlagen sich damit Hoffnungen, dass die EU die Tür öffnet für eine solche Werbung. Für die USA - dort ist die Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente erlaubt - zeigen viele Studien, dass der Verkauf mit der Werbung für ein Produkt stark steigt..."

vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer werden die neuen Vorschläge vielleicht entgegen kommen, so betonte sie in einem Interview mit dem PM-Report (erschienen im PM-Report 8/11): "Die Beipackzettel sind es mit Sicherheit nicht, die den Patienten schlauer machen. Von daher braucht man wohl mehr Informationen. Aber man benötigt gleichzeitig auch klare Kriterien zur Bewertung der Informationen. Es kann nicht um Werbung gehen. Dass es mehr Informationen für den Patienten geben muss, davon bin ich fest überzeugt. Das Wissen ist ja nicht mehr nur beim Arzt oder Apotheker angesiedelt, sondern wir leben mittlerweile in einem Zeitalter des selbstbestimmten Patienten. Wir haben durch unsere Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen erfahren, dass Patienten häufig Experten in eigener Sache sind. Es gibt Fachwissen auf der einen Seite und originäres Patientenwissen auf der anderen Seite. Nur wenn wir beides zusammenführen, wird es eine optimale Lösung geben."

Die überarbeiteten Vorschläge werden nun sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat erörtert. Werden die Vorschläge angenommen, muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Foto: ABDA
12.10.11
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