Eine wirkliche Überraschung ist es nicht: Auch in Zukunft sollen die
Pharmahersteller nicht "einfach so" Informationen über
verschreibungspflichtige Medikamente veröffentlichen dürfen. John
Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, betont:
"Die überarbeiteten Vorschläge stellen die Rechte, die Interessen und
die Sicherheit der Patienten in den Vordergrund. Sie verpflichten die
Industrie, den Patienten bestimmte Schlüsselinformationen zur Verfügung
zu stellen, und stellen klare Regeln für ergänzende, freiwillige
Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel auf..." Er
möchte nicht, dass es wie in den USA zugeht. Die Financial Times
Deutschland (FTD) sieht das als "Rückschlag für werbefreudige
Pharmabranche".
In den Vorschlägen von 2008 sollte es noch ermöglicht werden,
Verbraucherwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu
schalten. Damals war noch der Industriekommissar Günter Verheugen dafür
zuständig und wollte die Informationen etwas lockern. Doch er erntete
viel Kritik und Protest wurde laut. Nun hat die Europäische Kommission
überarbeitete Vorschläge angenommen, mit denen klargestellt werden
soll, wie die Industrie die Öffentlichkeit über
verschreibungspflichtige Arzneimittel informieren darf:
- Nur bestimmte Informationen über
verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zulässig sein,
beispielsweise Informationen auf dem Etikett und der Packungsbeilage,
Informationen über Preise und klinische Versuche sowie
Gebrauchsanweisungen.
- Informationen über
verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen nur über begrenzte
Kommunikationskanäle zulässig sein, beispielsweise Informationen über
registrierte Websites oder gedruckte Informationen, die für die
Öffentlichkeit auf Anfrage erhältlich sind. Eine Veröffentlichung in
allgemeinen Printmedien wird nicht erlaubt.
- Die Informationen müssen
anerkannte Qualitätskriterien erfüllen. Sie müssen zum Beispiel neutral
sein, den Bedürfnissen und Erwartungen der Patienten entsprechen, auf
Fakten basieren, sachlich richtig und verständlich sein, und sie dürfen
nicht irreführend sein.
- Grundsätzlich müssen
Informationen, die nicht zuvor schon genehmigt wurden, vor ihrer
Bereitstellung von den zuständigen Behörden überprüft werden.
Die FTD ätzt: "Für die Pharmaindustrie zerschlagen sich damit
Hoffnungen, dass die EU die Tür öffnet für eine solche Werbung. Für die
USA - dort ist die Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente
erlaubt - zeigen viele Studien, dass der Verkauf mit der Werbung für
ein Produkt stark steigt..."
vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer werden die neuen Vorschläge
vielleicht entgegen kommen, so betonte sie in einem Interview mit dem
PM-Report (erschienen im PM-Report 8/11): "Die Beipackzettel sind es
mit Sicherheit nicht, die den Patienten schlauer machen. Von daher
braucht man wohl mehr Informationen. Aber man benötigt gleichzeitig
auch klare Kriterien zur Bewertung der Informationen. Es kann nicht um
Werbung gehen. Dass es mehr Informationen für den Patienten geben muss,
davon bin ich fest überzeugt. Das Wissen ist ja nicht mehr nur beim
Arzt oder Apotheker angesiedelt, sondern wir leben mittlerweile in
einem Zeitalter des selbstbestimmten Patienten. Wir haben durch unsere
Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen erfahren, dass Patienten häufig
Experten in eigener Sache sind. Es gibt Fachwissen auf der einen Seite
und originäres Patientenwissen auf der anderen Seite. Nur wenn wir
beides zusammenführen, wird es eine optimale Lösung geben."
Die überarbeiteten Vorschläge werden nun sowohl im Europäischen
Parlament als auch im Rat erörtert. Werden die Vorschläge angenommen,
muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
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Foto: ABDA
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12.10.11
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