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"Ziel des Gesetzes ist der mündige Patient"

Foto: DAK
Zehn Bundesländern dauert es zu lange mit dem Patientenrechtegesetz. Sie wollen den Prozess beschleunigen und so haben sich die Gesundheitsminister u.a. von Baden-Württemberg (Die Grünen), Berlin (SPD), Brandenburg (SPD) und Bremen (SPD) für ein Grundlagenpapier zusammengeschlossen. Darin fordern sie vor allem mehr Aufklärung der Patienten durch die Ärzte. Für Hamburgs Gesundheits­senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) ist das erklärte "Ziel des Gesetzes … der mündige Patient, der auf Augenhöhe zusammen mit dem Arzt über die eigene Behandlung mitentscheidet."


Durch die von ihnen geforderten Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz soll die Regierung unter Druck gesetzt werden, damit das im Koalitionsvertrag vereinbarte Patienten­rechtegesetz endlich realisiert wird. Hamburgs Gesundheits­senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) wird ungeduldig: "Seit zwei Jahren warten wir auf den ange­kündigten Gesetzentwurf der Bundes­re­gierung." 



Und sie betont, dass die zehn Länder zwar die Inhalte vom Bundesgesundheits- und Bundes­justizministerium mittragen werden, aber sie würden nicht weit genug greifen. Ihrer Meinung nach müssten die Patientenrechte stärker ausgeweitet werden. 



Deswegen wollen die Gesundheitsminister der Länder Baden-Württemberg (Die Grünen), Berlin (SPD), Brandenburg (SPD), Bremen (SPD), Hamburg (SPD), Mecklenburg-Vorpommern (SPD), Nordrhein-Westfalen (SPD), Rheinland-Pfalz (SPD), Sachsen-Anhalt (CDU) und Thüringen (CDU) von allem etwas Mehr. Z. B. sollten Patienten besser durch ihren Arzt aufgeklärt werden. Sie sollen "korrekt und vollständig über ihre Behandlung und mögliche Alternativen informiert, aufgeklärt und beraten" werden. Und sie sollen an den Entscheidungen, die ihre Behandlung betreffen, umfassend beteiligt werden und das "Recht zur Einholung weiterer Fachmeinungen" ebenso wie "das Recht auf Beratung und Unterstützung durch unabhängige und neutrale Institutionen" erhalten.


Ein Patientenbrief soll dafür sorgen, dass Betroffene verständlich über ihre Therapie informiert werden. Dies bedeute ein Mehr an Mitverantwortung für den Patienten. Denn so stellen sich die Minister vor, dass der Patient "… neben den Diagnosen, neben erbrachten Leistungen und der Beschreibung von Situationen, in denen der Patient aktiv werden muss, auch Verhaltens-, Behandlungs- und Therapieempfehlungen sowie bei Bedarf Informationen zu verordneten Arzneimitteln enthalten."


Auch auf dem 3. Kongresstag des 34. Deutschen Krankenhaustages waren Patientenrechte ein dominantes Thema: Mars Di Bartolomeo, Gesundheitsminister des Großherzogtums Luxemburg, ist sich bewusst, dass diese auch europaweit an Bedeutung gewinnen werden. Im Rahmen der "Digitalen Agenda" soll u.u. der sichere Online-Zugang der Bürger zu ihren Patientenakten europaweit garantiert werden. "Die Gründung eines europäischen eHealth-Netzwerks, wie in der Patientenrechts-Richtlinie vorgesehen, begrüße ich deshalb uneingeschränkt", sagt Di Bartolomeo heraus und betonte weiter, dass die Richtlinie das Patientenverhalten nachhaltig ändern werde.

Georg Baum, Präsident der European Hospital and Healthcare Federation (HOPE) und Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), schwant dabei Übeles: "Die Richtlinie zu Patientenrechten stellt für die Krankenhäuser in Europa eine Herkules-Aufgabe dar." Kliniken müssten zukünftig ein umfassendes Informationsangebot für Patienten über Leistungen, Preise und Qualität der Behandlung zur Verfügung stellen. Aber nur wenige Länder in der EU würden bereits jetzt umfassende Informationen erheben und für ein Informationsangebot aufbereiten.

aerzteblatt.de; deutscher-krankenhaustag.de; Foto: DAK
21.11.11
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