Prof. Dr. med. F. Beske vom IGSF Kiel liegt die offene Diskussion über
Priorisierung und Rationierung im Gesundheitswesen sehr am Herzen.
Darum hat er erneut eine Studie (Band 121) zu diesem Thema
veröffentlicht.
„Gebraucht wird ein ganzes Bündel von Maßnahmen, wenn unser
solidarisches Gesundheitswesen auf die Zukunft ausgerichtet werden
soll, denn der Mangel an Geld ist vorhersehbar. Es gibt zwei
Möglichkeiten, mit diesem Mangel umzugehen. Entweder wird der Weg der
stillen, der geheimen, der versteckten Rationierung und der rein
zufallsbedingten Zuteilung und Einschränkung von Leistungen
weitergegangen, die unsozialste und ungerechteste Form von
Leistungseinschränkungen überhaupt, oder der Weg einer geordneten
Leistungszuteilung und Leistungseinschränkung, transparent, begründet
und im gesellschaftliche Diskurs, der einzige Weg für
Verteilungsgerechtigkeit“, sieht Beske diese zwei Möglichkeiten.
Die Studie liefert eine Begriffsbestimmung von Priorisierung und
Rationierung. Begründung: „Eine Diskussion über Priorisierung und
Rationierung erfordert eindeutige Begriffsbestimmungen.“
Priorisierung ist eine Ordnung nach Wertigkeit, nach Prioritäten und
Posterioritäten. Rationierung ist die sinnvolle, die vernünftige, die
rationale Verwendung begrenzter Mittel. Die von der Gesundheitspolitik
zu lösende Aufgabe lautet, was mit den in Zukunft zur Verfügung
stehenden Mitteln geleistet werden kann und was nicht, fordert Beske.
Er liefert Vorschläge für Leistungseinschränkungen aber gleich mit: So
sollen Massagen gestrichen, die Kosten der künstlichen Befruchtung zu
je einem Drittel auf den Staat, die GKV und die behandelten Paare
aufgeteilt, die Primärprävention gestrichen, die medizinische
Rehabilitation wohnortnah und ambulant gestaltet, die Härtefallregelung
für chronisch Kranke von jährlich 1% der Bruttoeinnahmen auf 2% erhöht,
eine Zuzahlung für jede ambulante psychotherapeutische Einzelbehandlung
eingeführt, Akupunktur, Krankengeld, Zahnersatz sowie die Übernahme von
Fahrtkosten abgeschafft, die Zuzahlung bei Arzneimitteln auf eine
prozentuale Beteiligung mit Kappungsgrenze umgestellt und als
Grundprinzip in allen Leistungsbereichen Festbeträge und Festzuschüsse
eingeführt werden.
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Weitere Vorschläge: Band 121 des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung (IGSF) Kiel unter: http://www.igsf.de/PM-lang-121.pdf
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PM-Report 10/11
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