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Offen diskutieren

Prof. Dr. med. F. Beske vom IGSF Kiel liegt die offene Diskussion über Priorisierung und Rationierung im Gesundheitswesen sehr am Herzen. Darum hat er erneut eine Studie (Band 121) zu diesem Thema veröffentlicht.


„Gebraucht wird ein ganzes Bündel von Maßnahmen, wenn unser solidarisches Gesundheitswesen auf die Zukunft ausgerichtet werden soll, denn der Mangel an Geld ist vorhersehbar. Es gibt zwei Möglichkeiten, mit diesem Mangel umzugehen. Entweder wird der Weg der stillen, der geheimen, der versteckten Rationierung und der rein zufallsbedingten Zuteilung und Einschränkung von Leistungen weitergegangen, die unsozialste und ungerechteste Form von Leistungseinschränkungen überhaupt, oder der Weg einer geordneten Leistungszuteilung und Leistungseinschränkung, transparent, begründet und im gesellschaftliche Diskurs, der einzige Weg für Verteilungsgerechtigkeit“, sieht Beske diese zwei Möglichkeiten.

Die Studie liefert eine Begriffsbestimmung von Priorisierung und Rationierung. Begründung: „Eine Diskussion über Priorisierung und Rationierung erfordert eindeutige Begriffsbestimmungen.“
Priorisierung ist eine Ordnung nach Wertigkeit, nach Prioritäten und Posterioritäten. Rationierung ist die sinnvolle, die vernünftige, die rationale Verwendung begrenzter Mittel. Die von der Gesundheitspolitik zu lösende Aufgabe lautet, was mit den in Zukunft zur Verfügung stehenden Mitteln geleistet werden kann und was nicht, fordert Beske.

Er liefert Vorschläge für Leistungseinschränkungen aber gleich mit: So sollen Massagen gestrichen, die Kosten der künstlichen Befruchtung zu je einem Drittel auf den Staat, die GKV und die behandelten Paare aufgeteilt, die Primärprävention gestrichen, die medizinische Rehabilitation wohnortnah und ambulant gestaltet, die Härtefallregelung für chronisch Kranke von jährlich 1% der Bruttoeinnahmen auf 2% erhöht, eine Zuzahlung für jede ambulante psychotherapeutische Einzelbehandlung eingeführt, Akupunktur, Krankengeld, Zahnersatz sowie die Übernahme von Fahrtkosten abgeschafft, die Zuzahlung bei Arzneimitteln auf eine prozentuale Beteiligung mit Kappungsgrenze umgestellt und als Grundprinzip in allen Leistungsbereichen Festbeträge und Festzuschüsse eingeführt werden.

Weitere Vorschläge: Band 121 des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung (IGSF) Kiel unter: http://www.igsf.de/PM-lang-121.pdf
PM-Report 10/11
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