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Wettbewerbsvorteil Selbstmedikation
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Anscheinend haben die Kassen dieses Wettbewerbsinstrument noch nicht
für sich entdeckt: Dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zufolge können
Versicherte auch rezeptfreie Medikamente erstattet bekommen. Allerdings
entscheidet die Kasse, ob und wie viel sie ihren Versicherten entgegen
kommt.
Seit Jahresbeginn ist diese freiwillige Satzungsleistung per Gesetz
erlaubt. Es dürfen solche Arzneimittel erstattet werden, die der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht ausgeschlossen hat. Das
bedeutet, dass auch weiterhin die Versicherten für z. B.
Lifestyle-Medikamente (darunter fallen Appetitzügler oder
Haarwuchsmittel) selber aufkommen müssen. Aber die "Ausnahmeliste" des
G-BA enthält schon seit Jahren erstattungsfähige rezeptfreie
Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als
Therapiestandard gelten. Und ebenso können rezeptfreie Arzneimittel für
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit
Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erstattet
werden.
Der Patient kann das Privatrezept oder Grüne Rezept nach Einlösung bei
seiner Kasse einreichen. Diese entscheidet dann, die Kosten für
bestimmte Arzneimittel oder gegebenenfalls einen Höchstbetrag ihrem
Versicherten zurück zu geben. Die Kassen können sich aber auch eigene
Modelle einfallen lassen. Die DAV wundert sich, warum die Kassen von
diesem Wettbewerbsinstrument bisher noch kaum Gebrauch machen.
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Foto: BARMER GEK
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19.01.12
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