SUCHE
los
 
Ihr Profil Abonnieren Mediadaten Kontakt
19. Mai 2012   Sie sind nicht eingeloggt    
  Zugangsname:
   
  Passwort:
   
  Passwort vergessen?
Gesundheitswesen
Personen und Daten
Markt + Umfeld
Kassen
Barmer GEK schreibt Wirkstoffe aus
AOK-Rabattverträge: Und weiter gehts
Vertrag zwischen DAV und Kassen
Die elektronische Gesundheitskarte kommt
7. AOK-Rabattrunde unter Dach und Fach
AOK-Fusion: "...viel Potenzial..."
Problemkind Zyprexa®?
BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2011: Teure Blackbox
Wettbewerbsvorteil Selbstmedikation
Zukunft der GKV?
Zusatzbeiträge sind "Kassenkiller"
Stabiler Gesundheitsfonds
"Forcierte" Generikaausschreibung
Drittgrößte Krankenkasse geht an den Start
Dritte Generika-Ausschreibung in Planung
eGK wird weiter ausgerollt
Kassen machen ein dickes Plus
GKV-Finanzentwicklung 2011: Fette Reserven
Endlosschleife Rabattverträge
Firmen
Agenturszene
Arbeitshilfen
Außendienst
Dienstleistungen
Pharmamarketing
Public Relations
Zielgruppen
Medien
Mediaanalysen
Beruf + Karriere
 
Wettbewerbsvorteil Selbstmedikation

Foto: BARMER GEK
Anscheinend haben die Kassen dieses Wettbewerbsinstrument noch nicht für sich entdeckt: Dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zufolge können Versicherte auch rezeptfreie Medikamente erstattet bekommen. Allerdings entscheidet die Kasse, ob und wie viel sie ihren Versicherten entgegen kommt.


Seit Jahresbeginn ist diese freiwillige Satzungsleistung per Gesetz erlaubt. Es dürfen solche Arzneimittel erstattet werden, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht ausgeschlossen hat. Das bedeutet, dass auch weiterhin die Versicherten für z. B. Lifestyle-Medikamente (darunter fallen Appetitzügler oder Haarwuchsmittel) selber aufkommen müssen. Aber die "Ausnahmeliste" des G-BA enthält schon seit Jahren erstattungsfähige rezeptfreie Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Und ebenso können rezeptfreie Arzneimittel für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erstattet werden.

Der Patient kann das Privatrezept oder Grüne Rezept nach Einlösung bei seiner Kasse einreichen. Diese entscheidet dann, die Kosten für bestimmte Arzneimittel oder gegebenenfalls einen Höchstbetrag ihrem Versicherten zurück zu geben. Die Kassen können sich aber auch eigene Modelle einfallen lassen. Die DAV wundert sich, warum die Kassen von diesem Wettbewerbsinstrument bisher noch kaum Gebrauch machen.

Foto: BARMER GEK
19.01.12
Datenbanken
home AGBs Impressum Datenschutz E-Mail Copyright Service © PM-Report 2006-2012