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AOK: Keine Schwächung der Rabattverträge

Foto: TK
Und weiter dreht sich das Rabattvertragskarussell: Die AOK hat für elf weitere Wirkstoffe Verträge abgeschlossen. Die neuen Vereinbarungen sollen zum 1. Oktober 2010 in Kraft treten und laufen über zwei Jahre. Doch es ziehen dunkle Wolken über AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann auf: "Offenbar möchte die Bundesregierung insbesondere die Arzneimittelversorgung der gesetzlich Krankenversicherten kartellrechtlichen Regelungen unterwerfen, wie sie für gewinnorientierte Kaffeeröster und Zementhersteller gelten... Die Schwächung der Rabattverträge ist ein Milliardengeschenk für die Pharmaindustrie."


Umsatzstärkster neuer Vertragswirkstoff ist der Blutgerinnungshemmer Clopidogrel. Die betreffenden Unternehmen wurden am Dienstag, 29. Juni, über die regionalen Zuschläge informiert. An der jüngsten Ausschreibung haben sich insgesamt 36 Pharmahersteller beteiligt. Acht Unternehmen haben bislang einen Zuschlag für ein oder mehrere Regionallose erhalten. Durch die neuen Übereinkünfte erhofft sich die AOK-Gemeinschaft im laufenden Jahr Einsparungen von 520 Mio. Euro. Nehme man die ersten Verträge seit 2007 hinzu, summiert sich die Entlastung bis Jahresende auf rund eine Milliarde Euro, so die Kasse.

Hermann ist aber skeptisch was die neuesten Vorhaben der Koalition anbelangt: "Das bisher erfolgreichste wettbewerbliche Instrument zur Steuerung unserer Arzneimittelausgaben darf uns die Politik nicht wieder nehmen... Die darin vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit von den Sozial-auf die Zivilgerichte sowie die Aufhebung der juristischen Bindungswirkung bisheriger Gerichtsentscheidungen werden eine Flut neuer Klagen auslösen. Die Pharmaunternehmen stehen bereits in den Startlöchern, um Neuausschreibungen der 2011 auslaufenden  Rabattverträge anzufechten."

Den Krankenkassen drohe dadurch ab 2011 eine Jahre andauernde neue juristische Blockade der Rabattverträge, bis letztlich der Europäische Gerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht geurteilt haben, befürchtet Hermann. Außerdem herrsche doch schon Klarheit: Laut EU-rechtlichen Vorgaben unterliegen Krankenkassen dem Vergaberecht, aber nicht dem Kartellrecht.

Hermann klopft sich auf die Schulter. Die 5. Rabattrunde der AOK-Gemeinschaft belegt aus seiner Sicht, dass das laufende Vergabeverfahren für alle Seiten Rechtssicherheit bietet: "Von streng nach dem europäischen Kartellvergaberecht ausgeschriebenen AOK Rabattverträgen profitieren gerade auch  mittelständische Unternehmen. Auch unter den Vertragspartnern ab Oktober 2010 sind wieder sowohl  große als auch kleinere Anbieter." Die hatten vor den AOK-Rabattverträgen keine relevanten Marktanteile, betont er.

Foto: TK
02.07.10
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