Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lässt nicht locker und hält nach
einer Überprüfung am Preismoratorium und den gesetzlichen
Herstellerabschlägen fest. Für Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie
(BPI), eine unhaltbare Situation: "... Wir Hersteller sind bereit,
unseren finanziellen Beitrag in Krisen zu leisten, aber wir können ohne
Krise des Gesundheitssystems nicht als Melkkuh für die Überschüsse der
Krankenversicherungen herhalten..."
Ziel der erhöhten Herstellerabschläge und des Preismoratoriums ist es,
die GKV durch zusätzliche Einsparungen stabil zu halten. Nun entwickelt
sich entgegen den ursprünglichen Erwartungen der deutsche Arbeitsmarkt
gut. Laut BPI haben die Hersteller 2011 mehr als drei Mrd. Euro an
Zwangsabschlägen bezahlt.
Das Ministerium hat nun beide Maßnahmen überprüft und auch um
Stellungnahmen der Pharmaverbände gebeten. Dennoch bleibt alles beim
Alten: Preiserhöhungen für Arzneimittel durch die pharmazeutischen
Unternehmen werden weiterhin nicht mit der gesetzlichen und privaten
Krankenversicherung abgerechnet. Und es bleibt dabei, dass die
Hersteller 16% für Rx-Medikamente ohne Festbetrag und 6% für nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben müssen.
Zu diesem Entschluss kam das Gesundheitsministerium, weil
"konjunkturelle Unsicherheiten und der zu erwartenden
Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung... das
Preismoratorium sowie die gesetzlichen Herstellerabschläge zur
Gewährleistung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen
Krankenversicherung weiterhin gerechtfertigt" sind.
BPI und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa)
kritisieren einhellig, dass die Politik die Fakten schlicht weg
ignoriere. Vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer akzeptiert die
Begründung nicht: "Der Zwangsrabatt war als Instrument zur Überbrückung
einer schlechten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
aufgrund der damaligen Wirtschaftskrise vorgesehen. Doch die Krise ist
überwunden und die Kassen der GKV und des Gesundheitsfonds haben
mittlerweile Überschüsse in Milliardenhöhe aufgebaut. Sachliche Gründe
für eine Beibehaltung des Zwangsrabattes gibt es also nicht. Das ist
politisches Kalkül statt faktenbasierter Prüfung! Eine Maßnahme, die
laut Gesetz rückwirkend gerechtfertigt werden muss, kann nicht mit
Erwartungen und Unsicherheiten in der Zukunft begründet werden."
Das BMG ist laut Gesetzestext verpflichtet, das Preismoratorium und die gesetzlichen Herstellerabschläge jährlich zu überprüfen.
|
|
Foto: AOK-Mediendienst
|
|
03.02.12
|
|