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19. Mai 2012   Sie sind nicht eingeloggt    
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Gesundheitswesen
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Neue N-Größen an Verordnungen orientiert
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Im Dossierrausch
Erster G-BA-Beschluss: Beträchtlicher Zusatznutzen für Ticagrelor
G-BA widerspricht Beurteilung des IQWiG bei Orphan Drugs
Das Geschäft mit den Daten
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Arzneiverordnungs-Report 2011
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WIdO: Arzneimittelpreisindex sinkt
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Aufruf zur Diskussion
Arzneimittel-Atlas 2011: Zwangsrabatt wieder abschaffen
Rahmenvereinbarung: Schiedsstelle will "Bevölkerungsgröße"
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"Keine Melkkuh für Überschüsse"
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"Keine Melkkuh für Überschüsse"

Foto: AOK-Mediendienst
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lässt nicht locker und hält nach einer Überprüfung am Preismoratorium und den gesetzlichen Herstellerabschlägen fest. Für Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), eine unhaltbare Situation: "... Wir Hersteller sind bereit, unseren finanziellen Beitrag in Krisen zu leisten, aber wir können ohne Krise des Gesundheitssystems nicht als Melkkuh für die Überschüsse der Krankenversicherungen herhalten..."


Ziel der erhöhten Herstellerabschläge und des Preismoratoriums ist es, die GKV durch zusätzliche Einsparungen stabil zu halten. Nun entwickelt sich entgegen den ursprünglichen Erwartungen der deutsche Arbeitsmarkt gut. Laut BPI haben die Hersteller 2011 mehr als drei Mrd. Euro an Zwangsabschlägen bezahlt.

Das Ministerium hat nun beide Maßnahmen überprüft und auch um Stellungnahmen der Pharmaverbände gebeten. Dennoch bleibt alles beim Alten: Preiserhöhungen für Arzneimittel durch die pharmazeutischen Unternehmen werden weiterhin nicht mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abgerechnet. Und es bleibt dabei, dass die Hersteller 16% für Rx-Medikamente ohne Festbetrag und 6% für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben müssen.

Zu diesem Entschluss kam das Gesundheitsministerium, weil "konjunkturelle Unsicherheiten und der zu erwartenden Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung... das Preismoratorium sowie die gesetzlichen Herstellerabschläge zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin gerechtfertigt" sind.

BPI und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) kritisieren einhellig, dass die Politik die Fakten schlicht weg ignoriere. Vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer akzeptiert die Begründung nicht: "Der Zwangsrabatt war als Instrument zur Überbrückung einer schlechten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgrund der damaligen Wirtschaftskrise vorgesehen. Doch die Krise ist überwunden und die Kassen der GKV und des Gesundheitsfonds haben mittlerweile Überschüsse in Milliardenhöhe aufgebaut. Sachliche Gründe für eine Beibehaltung des Zwangsrabattes gibt es also nicht. Das ist politisches Kalkül statt faktenbasierter Prüfung! Eine Maßnahme, die laut Gesetz rückwirkend gerechtfertigt werden muss, kann nicht mit Erwartungen und Unsicherheiten in der Zukunft begründet werden."

Das BMG ist laut Gesetzestext verpflichtet, das Preismoratorium und die gesetzlichen Herstellerabschläge jährlich zu überprüfen.

Foto: AOK-Mediendienst
03.02.12
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