Das Positionspapier von CDU/CSU zieht weite Kreise: Nach eher
ruppigen Meinungsäußerungen will die Partei nun anscheinend mit
Vertretern aus der Pharmaindustrie, von Kassen und des IQWiG gemeinsam
diskutieren. Es soll um die frühe Nutzenbewertung gehen. Jens Spahn,
CDU und Leiter der AG Gesundheit in der Union, bloggt fleißig zum
Positionspapier: "...Darin benennen wir differenziert die Themen, die
aus unserer Sicht bis Ende der Legislatur im Arzneimittelsektor noch
anzugehen sind. Wir wollen Fehlentwicklungen und Versäumnisse
aufgreifen und diskutieren, auf die wir von verschiedenen Seiten
hingewiesen wurden."
Die CDU/CSU hat in der AG (Arbeitsgruppe) Gesundheit ein Papier
zusammengesetellt, in dem u.a. noch einmal darüber diskutiert werden
soll, welche anderen EU-Länder sich wirklich dafür eignen,
Referenzpreise für die Verhandlungen nach erfolgreicher früher
Nutzenbewertung festzulegen. Spahn setzt sich dafür ein, dass
"gleichwertige" Länder als Vergleich dienen. Was der Pharmabranche wohl
ein Stein vom Herzen hat fallen lassen. Dafür gab es laute Häme von den
Medien und Kritik von den Kassen.
Spahn hat vielleicht daraufhin das Bloggen für sich entdeckt: "„Union
will Pharmakonzerne beschenken”, "Union hört auf Pharmalobby” oder
“Union will Arzneirabatte senken” – selten paarten sich inhaltliche
Falschaussagen oder Teilinformationen so fatal mit dem Schielen nach
der schnellen und scheinbar nahe liegenden, weil populistischen
Überschrift... Anlass ist der Entwurf für ein Positionspapier der AG
Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, deren Vorsitzender ich bin.
Darin benennen wir differenziert die Themen, die aus unserer Sicht bis
Ende der Legislatur im Arzneimittelsektor noch anzugehen sind. Wir
wollen Fehlentwicklungen und Versäumnisse aufgreifen und diskutieren,
auf die wir von verschiedenen Seiten hingewiesen wurden."
Und weiter macht er deutlich, auf was es ihm ankommt: "Während andere
viele Jahre lang nur drüber redeten, haben wir endlich das einseitige
Preismonopol der Pharmaindustrie gebrochen. Neue Arzneimittel
durchlaufen nach Zulassung und Markteintritt automatisch eine frühe
Nutzenbewertung, auf dessen Basis anschließend das Unternehmen mit den
Krankenkassen über den angemessenen Preis verhandelt. Dieser gilt
spätestens ab dem 13. Monat nach der Zulassung. Grundsatz soll sein,
dass ein Medikament höchstens so viel teurer sein darf, wie es besser
ist als die, die schon auf dem Markt sind. Das setzt einen Anreiz, sich
im Sinne der Patienten für wirkliche Verbesserungen für den Patienten
einzusetzen und so genannte Scheininnovationen links liegen zu lassen.
Allerdings sollen echte Verbesserungen dann aber auch angemessen
honoriert werden und tatsächlich schnell beim Patienten ankommen. Und
hier zeichnet sich zumindest Diskussionsbedarf bei der konkreten
Umsetzung ab. Entscheidend für die Frage des Zusatznutzens ist etwa die
so genannte Vergleichstherapie und die Festlegung/Definition der so
genannten Endpunkte, die verglichen werden sollen."
Und das soll nun in trauter Runde wohl Anfang März mit allen
Betroffenen diskutiert werden, ob festgelegte Maßnahmen bei der
Preisverhandlung und Nutzenbewertung nachjustiert werden müssen.
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apotheke-adhoc.de; http://www.spahnblog.de/2012/02/blos-keine-medienschelte/; Foto: ABDA
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10.02.12
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