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Gesundheitswesen
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Im Dossierrausch
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IQWiG macht sich stark für Standards

Foto: DAK
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Artikel in Fachzeitschriften, Ergebnisberichte in Studienregistern und Studienberichte, die bei Zulassungsbehörden eingereicht werden, mal näher unter die Lupe genommen. Und daraus das Fazit gezogen: Weltweit fehlen einheitliche Standards. Das Institut fordert auch Studienberichte älterer Studien öffentlich zugänglich zu machen.


Das IQWiG hat im British Medical (BMJ) Journal einen Artikel veröffentlicht, welche Unterschiede es bei diesen Studienformaten gibt und was wünschenswert ist, um deren Informationen besser nutzen zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Institutes haben dafür die Nutzenbewertungen von Arzneimitteln heran gezogen, die das IQWiG zwischen 2006 und 2011 erarbeitet hat.

Den höchsten Informationsgehalt sprechen die IQWiG-Analysten den Studienberichten zu, die zum Zweck der Zulassung von den Herstellern erstellt und bei den Behörden eingereicht werden. Weniger gut finden sie Artikel in wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Ihr Kritikpunkt: Die Ergebnisse sind in der Regel mit einem gewissen Zeitverzug dokumentiert.

Bei der Untersuchung ist ihnen aufgefallen, dass zwar die die Arzneimittelzulassung international harmonisiert wurde und so auch Standards für die Studienberichte etabliert werden. Doch für Berichte in Studienregistern fehlen diese jedoch noch - zumal viele Register in Regie der Pharmaunternehmen geführt werden und eine gesetzliche Verpflichtung zur Ergebnisregistrierung bislang nur in einigen Ländern besteht, kritisieren die IQWiG-Mitarbeiter. Also müssten weltweit die Standards einander angeglichen werden, fordern sie.

Und sie fordern noch etwas: Ältere Studien sollten veröffentlicht werden. Zumindest sollte das für ältere Studien die bei Zulassungsbehörden eingereichten Studienberichte gelten. So könnten Arzneimittel auf einer möglichst vollständigen Datenbasis bewertet werden. Das IQWiG begründet, dass gesetzliche Regelungen, die die Publikation von Studienergebnissen verbindlich vorschreiben, noch ziemlich jung sind. Rückwirkend müssen Studien höchstens bis zum Jahr 2004 publiziert werden. Der größte Teil der aktuell eingesetzten Medikamente wurde jedoch davor klinisch erprobt, so dass Berichte aus Registern nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.

Mehr dazu können Sie in Pharma Research in der Februar Ausgabe des PM-Reports lesen.

Den Originalbeitrag finden Sie hier.

Foto: DAK
12.01.12
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