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Erster G-BA-Beschluss: Beträchtlicher Zusatznutzen für Ticagrelor

Foto: DAK
Das erste Verfahren einer frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen ist durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abgeschlossen. Jetzt geht es in die nächste Runde: Der GKV-Spitzenverband wird mit AstraZeneca den Preis für Ticagrelor verhandeln. Rund 20 weitere Wirkstoffe müssen sich noch im Verfahren der frühen Nutzenbewertung beweisen.


AstraZeneca hatte seinen Wirkstoff Ticagrelor, einem Wirkstoff zur Behandlung bestimmter Herz-Kreislauferkrankungen (akutes Koronarsyndrom), zur frühen Nutzenbewertung eingereicht. Der Beschluss wurde auf Basis der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) vorbereitet und berücksichtigt die Ergebnisse des schriftlichen und mündlichen Stellungnahmeverfahrens. Das Ausmaß des Zusatznutzens hat der G-BA entsprechend der in der Verfahrensordnung (5. Kapitel, § 5 Abs. 7 VerfO) festgelegten Kriterien bewertet.

Die Ergebnisse:
- Der von den Trägern des G-BA und der Patientenvertretung einvernehmlich gefasste Beschluss stellt für Ticagrelor einen beträchtlichen Zusatznutzen für Patientinnen und Patienten mit instabiler Angina pectoris (IA) sowie für Patientinnen und Patienten mit Myokardinfarkt ohne ST-Strecken-Hebung (NSTEMI, ST-Strecke ist ein Kurvenabschnitt des Elektrokardiogramms) fest. Die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie ist hier Clopidogrel plus ASS.

- Für Patientinnen und Patienten mit Myokardinfarkt mit ST-Strecken-Hebung und perkutaner Koronarintervention (herzkathetergestützte Behandlung eingeengter oder verschlossener Herzkranzgefäße) stellt der G-BA im Vergleich zur Therapie mit Prasugrel plus ASS keinen Zusatznutzen fest. Davon ausgenommen sind Patientengruppen, für die der G-BA Anhaltspunkte für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen sieht. Dies sind Patientinnen und Patienten über 75 Jahre, die nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung nicht für die Behandlung mit Prasugrel plus ASS in Frage kommen, sowie Patientinnen und Patienten, deren Krankheitsgeschichte einen ischämischen Schlaganfall oder eine transitorische ischämische Attacke (Durchblutungsstörung des Gehirns, die neurologische Ausfallserscheinungen hervorruft) aufweist.

- Für zwei weitere Patientengruppen, für die Ticagrelor zugelassen ist, hat der G-BA keinen Zusatznutzen dieses Wirkstoffs festgestellt. Es handelt sich um Patientinnen und Patienten mit Myokardinfarkt mit ST-Strecken-Hebung, die mit der Vergleichstherapie Clopidogrel plus ASS behandelt wurden sowie um Patientinnen und Patienten mit Myokardinfarkt mit ST-Strecken-Hebung und aortokoronarer Bypass-Operation, die ausschließlich ASS erhielten.

Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel, sieht die Pflicht mehr als erfüllt an: "Der G-BA hat mit Abschluss dieser ersten frühen Nutzenbewertung bewiesen, dass er in der Lage ist, dieses neue komplexe Verfahren sach- und zeitgerecht durchzuführen und dabei auch für dessen durchgängige Transparenz zu sorgen." Vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer sieht noch Klärungsbedarf: "Der G-BA hat als Herr des Verfahrens die erste frühe Nutzenbewertung in Deutschland abgeschlossen. Er ist in seinem Beschluss zu Ticagrelor der Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Teil gefolgt, nicht aber der IQWiG Methodik zur Klassifizierung des Zusatznutzens. Das zeigt, das im Grundsätzlichen noch erhebliche Unsicherheiten bestehen, die für zukünftige Verfahren geklärt werden müssen. Denn heute stellte sich heraus, es gibt verschiedene methodische Vorgehensweisen, die nebeneinander praktiziert werden. Im Interesse der Patienten muss methodische Klarheit herrschen. Sie, wie übrigens auch die beteiligten Pharma-Unternehmen, brauchen die Gewissheit, dass die frühe Nutzenbewertung auf gefestigten methodischen Standards ruht. Schließlich sind Erstattungsentscheidungen aus Sicht des Patienten Entscheidungen darüber, wer etwas bekommt und wer nicht."

Mehr unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/54/

Foto: DAK
16.12.11
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