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19. Mai 2012   Sie sind nicht eingeloggt    
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Gesundheitswesen
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Neue N-Größen an Verordnungen orientiert

Foto: AOK-Mediendienst
Im Februar heißt es wieder für die Apotheker, dass sie sich auf neue Packungsgrößen umstellen müssen. Laut einer Aktualisierung der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) sollen Arzneimittel, die seit Mai letzten Jahres neu im Markt sind, neue N-Größen haben. Als eine Begründung für die Umstellung wird der Versuch genannt, bei manchen Wirkstoffen die Packungsgrößen mehr den Verordnungen anzupassen.


Laut Apotheke adhoc betrifft das das Parkinsonmittel mit Budipin, welches in der N3-Größe nun 100 anstatt 200 Tabletten beinhaltet, antivirale Mittel mit Ritonavir sollen 90, 300 und 450 Milliliter oder Gramm (derzeit: 30, 84, 450) enthalten. Neu dazu kommt der antivirale Wirkstoff Boceprevir (N1=84, N2=360) und Pirfenidon in der Gruppe der Immunsuppressiva (N1=63, N2=270). Auch für Abirateron in der Gruppe der Zytostatika und Metastasenhemmer gibt es eine Änderung - N2 entspricht nun 120 Tabletten. Diese Anpassung sei notwendig, da die Verordnung mit der Therapie übereinstimmen soll, erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Für einen Monat sollen die Patienten dadurch mit ihrer Dosis zurecht kommen, beispielsweisebeträgt die Tagesdosis bei Abirateron vier Tabletten.

Die Gruppe "Augentropfen in konservierungsmittelfreien Mehrdosenbehältnissen" fällt komplett weg. Das BMG will dadurch den Austausch verhindern - und zwar Präparate gegen konservierungsstoffhaltige Augentropfen mit demselben Wirkstoff, aber unterschiedlichen N-Größen. Beispielsweise beim Timolol-Produkt Timo-Comod (Augentropfen) muss es ab Februar ganz genau zugehen: Ärzte müssen das Präparat namentlich und unter Angabe der exakten Menge verordnen.

Foto: AOK-Mediendienst
18.01.12
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