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19. Mai 2012   Sie sind nicht eingeloggt    
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Gesundheitswesen
Personen und Daten
Markt + Umfeld
Atlas versus Report: Das Ritual der Gegensätze
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Zur Forschung motivieren
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Erste Anhörung zu einem Orphan-Medikament
Neue Festbeträge sollen Geld einsparen
IGES-Studie: "Pro nachhaltigem Wettbewerb"
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14 Arzneimittel-Festbeträge in der Prüfung
Im Dossierrausch
Erster G-BA-Beschluss: Beträchtlicher Zusatznutzen für Ticagrelor
G-BA widerspricht Beurteilung des IQWiG bei Orphan Drugs
Das Geschäft mit den Daten
Beschlossen: AMG-Novelle
Arzneiverordnungs-Report 2011
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IQWiG macht sich stark für Standards
WIdO: Arzneimittelpreisindex sinkt
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Arzneimittel-Atlas 2011: Zwangsrabatt wieder abschaffen
Rahmenvereinbarung: Schiedsstelle will "Bevölkerungsgröße"
IGES-Gutachten zur Diabetesversorgung: Erhebliche Luft nach oben
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Studie: Arzneimittelversorgung der Privatversicherten
"Keine Melkkuh für Überschüsse"
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EU-Kommission peilt schnellere Zulassungen an
EFI-Gutachten: Steuerliche FuE-Förderung längst überfällig
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Fast einig bei AMNOG-Umsetzung

Foto: DAK
Fast einig sind sich der GKV-Spitzenverband und die Verbände der pharmazeutischen Unternehmer (BAH, BPI, Pro Generika und vfa sowie im Benehmen mit dem Verband der Arzneimittel-Importeure) geworden - und zwar bei den Rahmenvereinbarungen zur Verhandlung von Erstattungsbeträgen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen wie es das AMNOG vorsieht. Einziger Knackpunkt: Welche anderen europäischen Länder sollen zum Vergleich herangezogen werden, um die Herstellerabgabepreise in der Rahmenvereinbarung festzusetzen? Da soll nun die Schiedsstelle einspringen.


Zunächst einmal zu den guten Nachrichten: Einen Kompromiss konnten beide Seiten erzielen, wie vergleichbare Arzneimittel auszuwählen sind und wie deren Jahrestherapiekosten bei der Vereinbarung des Erstattungsbetrages herangezogen werden. Geklärt werden konnte auch, dass die Verhandlungspartner erwartete Verordnungsmengen festlegen und vereinbaren, welche Konsequenzen sich bei möglichen Abweichungen ergeben, die damit nicht vorgegeben werden. Bei der noch offenen Frage muss nun die Schiedsstelle nach den gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) entscheiden.

Kassen und Pharmabranche betonten, dass Erstattungsbeträge vereinbart werden sollen, die für den festgestellten Zusatznutzen angemessen sind und einen Ausgleich zwischen den Interessen der Versichertengemeinschaft und denen der pharmazeutischen Unternehmer ermöglichen.

Insgesamt neun Monate haben der GKV-Spitzenverband und die Pharmaverbände verhandelt. Beide sind sich im Klaren darüber, dass noch viele Detailfragen in der Praxis bei den Preisverhandlungen ab Januar 2012 zu klären sein werden. In diesem neuen Verfahren müssten erst noch Erfahrungen gewonnen und Verfahren präzisiert werden.

Foto: DAK
18.10.11
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