Fast einig sind sich der GKV-Spitzenverband und die Verbände der
pharmazeutischen Unternehmer (BAH, BPI, Pro Generika und vfa sowie im
Benehmen mit dem Verband der Arzneimittel-Importeure) geworden - und
zwar bei den Rahmenvereinbarungen zur Verhandlung von
Erstattungsbeträgen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen wie es das
AMNOG vorsieht. Einziger Knackpunkt: Welche anderen europäischen Länder
sollen zum Vergleich herangezogen werden, um die
Herstellerabgabepreise in der Rahmenvereinbarung festzusetzen? Da soll
nun die Schiedsstelle einspringen.
Zunächst einmal zu den guten Nachrichten: Einen Kompromiss konnten
beide Seiten erzielen, wie vergleichbare Arzneimittel auszuwählen sind
und wie deren Jahrestherapiekosten bei der Vereinbarung des
Erstattungsbetrages herangezogen werden. Geklärt werden konnte auch,
dass die Verhandlungspartner erwartete Verordnungsmengen festlegen und
vereinbaren, welche Konsequenzen sich bei möglichen Abweichungen
ergeben, die damit nicht vorgegeben werden. Bei der noch offenen Frage
muss nun die Schiedsstelle nach den gesetzlichen Bestimmungen des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) entscheiden.
Kassen und Pharmabranche betonten, dass Erstattungsbeträge vereinbart
werden sollen, die für den festgestellten Zusatznutzen angemessen sind
und einen Ausgleich zwischen den Interessen der
Versichertengemeinschaft und denen der pharmazeutischen Unternehmer
ermöglichen.
Insgesamt neun Monate haben der GKV-Spitzenverband und die
Pharmaverbände verhandelt. Beide sind sich im Klaren darüber, dass noch
viele Detailfragen in der Praxis bei den Preisverhandlungen ab Januar
2012 zu klären sein werden. In diesem neuen Verfahren müssten erst
noch Erfahrungen gewonnen und Verfahren präzisiert werden.
|
|
Foto: DAK
|
|
18.10.11
|
|