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19. Mai 2012   Sie sind nicht eingeloggt    
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Gesundheitswesen
Personen und Daten
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Im Dossierrausch
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Herstellerabschlag: Baldige Entlastung für kleine Unternehmen?

Foto: Stock photo
Ende September wird das Plenum der Länderkammer diskutieren - und zwar darüber, wie und wann eine Überforderungsklausel bei kleineren Pharmaunternehmen greifen soll. Zwar hatte die Regierung diese Klausel inklusive des aufgestockten Herstellerabschlages letzten Sommer gleich mit abgenickt. Doch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates will nun Fakten schaffen.


2010 war der Herstellerabschlag von 6 auf 16% erhöht worden. Durch eine Überforderungsklausel sollten insbesondere kleinere Unternehmen finanziell entlastet werden. Der Gesundheitsausschuss findet es an der Zeit, im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) auch die Klausel zu ändern. So heißt es in dem Änderungsantrag: "Die Überforderungsklausel könnte bei mittelständischen Unternehmen beispielsweise dann greifen, wenn deren Umsätze mehr als doppelt – alternativ: eineinhalbmal – so stark wie die genannten 7 Prozent abnehmen." Dieser Prozentsatz kommt so zustande, dass ein Einsparvolumen von 2 Mrd. Euro oder 7 Prozent des Arzneimittelbudgets durch die Maßnahmen im letzten Jahr und Anfang dieses Jahres eingerechnet worden ist. Dem Antrag entsprechend sollen die Einbußen der kleinen und mittleren Unternehmen gedeckelt werden.

Dazu käme die frühe Nutzenbewertung, für die Unternehmen Dossiers vorlegen müssen - und den Unternehmen Investitionen in erhöhtem Umfang abverlangen. Deswegen soll der Bestandsmarkt nach Meinung des Gesundheitsausschusses so lange ausgeklammert werden, wie der erhöhte Herstellerabschlag gilt. Es sollen nur die Arzneimittel bewertet werden, die  mit einem neuen Produkt in der frühen Nutzenbewertung verglichen werden.

Das Plenum der Länderkammer diskutiert diese Vorschläge der Ausschüsse am 23. September. Der Bundestag wird sich dann auch zum ersten Mal sich über das Versorgungsstrukturgesetz beraten.

apotheke-adhoc.de; Foto: Stock photo
19.09.11
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