Ende September wird das Plenum der Länderkammer diskutieren - und zwar
darüber, wie und wann eine Überforderungsklausel bei kleineren
Pharmaunternehmen greifen soll. Zwar hatte die Regierung diese Klausel
inklusive des aufgestockten Herstellerabschlages letzten Sommer gleich
mit abgenickt. Doch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates will nun
Fakten schaffen.
2010 war der Herstellerabschlag von 6 auf 16% erhöht worden. Durch eine
Überforderungsklausel sollten insbesondere kleinere Unternehmen
finanziell entlastet werden. Der Gesundheitsausschuss findet es an der
Zeit, im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) auch die Klausel
zu ändern. So heißt es in dem Änderungsantrag: "Die
Überforderungsklausel könnte bei mittelständischen Unternehmen
beispielsweise dann greifen, wenn deren Umsätze mehr als doppelt –
alternativ: eineinhalbmal – so stark wie die genannten 7 Prozent
abnehmen." Dieser Prozentsatz kommt so zustande, dass ein
Einsparvolumen von 2 Mrd. Euro oder 7 Prozent des Arzneimittelbudgets
durch die Maßnahmen im letzten Jahr und Anfang dieses Jahres
eingerechnet worden ist. Dem Antrag entsprechend sollen die Einbußen
der kleinen und mittleren Unternehmen gedeckelt werden.
Dazu käme die frühe Nutzenbewertung, für die Unternehmen Dossiers
vorlegen müssen - und den Unternehmen Investitionen in erhöhtem Umfang
abverlangen. Deswegen soll der Bestandsmarkt nach Meinung des
Gesundheitsausschusses so lange ausgeklammert werden, wie der erhöhte
Herstellerabschlag gilt. Es sollen nur die Arzneimittel bewertet
werden, die mit einem neuen Produkt in der frühen Nutzenbewertung
verglichen werden.
Das Plenum der Länderkammer diskutiert diese Vorschläge der Ausschüsse
am 23. September. Der Bundestag wird sich dann auch zum ersten Mal sich
über das Versorgungsstrukturgesetz beraten.
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apotheke-adhoc.de; Foto: Stock photo
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19.09.11
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