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Erste Anhörung zu einem Orphan-Medikament

Foto: DAK
Am 24. Januar wird es ernst: Die Anhörung zum ersten Nutzenbewertungsverfahren für ein Orphan-Medikament (Pirfenidon, Handelsname Esbriet®) findet dann statt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kam anhand des Dossiers zu keinem positiven Fazit: Der Nutzen würde die Schadensaspekte nicht überwiegen und von daher gebe es keinen Zusatznutzen.


Pirfenidon hemmt die Entwicklung von Entzündungen und Vernarbungen (Fibrosen) des Lungengewebes und ist seit Anfang 2011 zur Behandlung von leichter bis mittelschwerer idiopathischer Lungenfibrose (IPF) zugelassen. Das IQWiG hat die Behandlung mit Pirfenidon mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie, der sogenannten "best supportive care" verglichen. Darunter wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet (z. B. weitere Medikamente oder die Gabe von Sauerstoff).

Das IQWiG konnte "in Bezug auf die Belastbarkeit von Patientinnen und Patienten ... einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen von Pirfenidon feststellen." Aber dem steht ein Beleg für einen größeren Schaden gegenüber: So waren sowohl Studienabbrüche als auch negative Auswirkungen auf den Magen-Darm-Trakt häufiger als bei der Vergleichstherapie, wobei das Ausmaß dieses größeren Schadens jeweils als "gering" zu kategorisieren ist. Als "beträchtlich" erachtet das IQWiG das Ausmaß in Hinblick auf häufigere Schädigungen der Haut. Da sich aus den vorgelegten Daten insgesamt kein Hinweis auf einen Zusatznutzen von Pirfenidon ergibt, wird das Ausmaß des Zusatznutzens von Pirfenidon - wie in der Rechtsverordnung vorgesehen - als "kein Zusatznutzen belegt" eingestuft, begründet das Institut seine Entscheidung.

Und wie immer endet das IQWiG seine Analyse mit: "Das Vorgehen zur Ableitung einer Gesamtaussage zum Ausmaß des Zusatznutzens stellt einen Vorschlag des IQWiG dar. Über das Ausmaß des Zusatznutzens beschließt der G-BA."

Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) hofft nun sehr, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die IQWiG-Bewertung so korrigiert, "dass sie dem Gesetz entspricht." Denn vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer kritisiert das Gutachten, das auch gegen die gesetzliche Bestimmung verstoßen habe, den Feststellungen der Zulassungsbehörden über Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikaments nicht zu widersprechen. Sie ist erzürnt: "Firmen, die sich für die Erforschung seltener Krankheiten engagieren, begeben sich auf ein kommerziell wenig attraktives Gebiet. Gerade darum müssen sie sich darauf verlassen können, dass ihre Präparate faire Bewertungsverfahren durchlaufen. Der Gesetzgeber hat dies klar geregelt. Nutzen negieren, wie das IQWiG es hier praktiziert, wäre ein verheerendes Signal an alle auf diesem Feld tätigen Unternehmen."


Die Dossierbewertung zu Pirfenidon finden Sie hier.

Foto: DAK
20.01.12
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