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19. Mai 2012   Sie sind nicht eingeloggt    
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Gesundheitswesen
Personen und Daten
Markt + Umfeld
Atlas versus Report: Das Ritual der Gegensätze
Frühe Nutzenbewertung: Nicht reibungslos
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Im Dossierrausch
Erster G-BA-Beschluss: Beträchtlicher Zusatznutzen für Ticagrelor
G-BA widerspricht Beurteilung des IQWiG bei Orphan Drugs
Das Geschäft mit den Daten
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Arzneiverordnungs-Report 2011
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WIdO: Arzneimittelpreisindex sinkt
GKV-Ausgaben rückläufig
Erste Bestätigung
Aufruf zur Diskussion
Arzneimittel-Atlas 2011: Zwangsrabatt wieder abschaffen
Rahmenvereinbarung: Schiedsstelle will "Bevölkerungsgröße"
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BVMed-Herbstumfrage: Überwiegend positive Stimmung
Preisverhandlungen: Transparenz um jeden Preis
Studie: Arzneimittelversorgung der Privatversicherten
"Keine Melkkuh für Überschüsse"
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Positionspapier der Union: Änderungen bei den Preisverhandlungen?

Foto: ABDA
Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) liegt ein Positionspapier von Gesundheitspolitikern der Union vor. Und das hat es in sich. Beispielsweise steht darin, dass bei den Preisverhandlungen zwischen Herstellern und GKV-Spitzenverband einiges geändert werden soll: "Bei den Preisverhandlungen ist klarzustellen, dass die Referenzländer in ihrer Wirtschaftskraft mit Deutschland vergleichbar sein müssen, das Preisniveau von Rumänien oder Bulgarien ist sicher nicht angemessen."


Anscheinend sollen für die Preisverhandlungen nur noch vier zu Deutschland vergleichbare EU-Staaten zu einem Preisvergleich herangezogen werden, wie dies bei Impfstoffen geschieht. Damit prescht die Union voran. Im Oktober letzten Jahres waren sich der GKV-Spitzenverband und die Verbände der pharmazeutischen Unternehmer (BAH, BPI, Pro Generika und vfa sowie im Benehmen mit dem Verband der Arzneimittel-Importeure) noch uneinig, welche anderen europäischen Länder zum Vergleich herangezogen werden sollen, um die Herstellerabgabepreise in der Rahmenvereinbarung festzusetzen. Das muss nach Anrufung der Schiedsstelle eigentlich diese entscheiden.

Außerdem will die Union das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) personell aufstocken, damit Medikamente schneller zugelassen werden können. Eine andere Idee ist es, den Bewertungsausschuss dazu zu verpflichten, für Arzneimittel bei der personalisierten Medizin eine eigene Abrechnungskennzahl einzuführen: Spätestens nach sechs Monaten soll eine eigene Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab festgelegt werden. Da die Ziffer momentan fehle, könne diese ärztliche Leistung bislang nicht in ausreichendem Maße erbracht werden, bemängelt die Union.

Die Pharmaverbände dringen auf derartige Änderungen, berichtet die FAZ. Dem Kassenverband würden diese Vorschläge dagegen gar nicht nicht schmecken.

Foto: ABDA
26.01.12
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