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19. Mai 2012   Sie sind nicht eingeloggt    
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Gesundheitswesen
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IQWiG: Allgemeine Methoden Version 4.0

Grafik: IQWiG
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nun bereits eine 4.0-Version seines Methodenpapiers veröffentlicht. Erweitert wurde der "Leitfaden" um zwei neue Unterpunkte: "Dossierbewertung" und "Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß § 35 a SGB V".


Um die Transparenz zu erhöhen, veröffentlicht das IQWiG zusammen mit dem Methodenpapier erstmals auch eine "Dokumentation und Würdigung der Stellungnahmen" - ohne dass hierfür eine Verpflichtung besteht, wie das Institut gerne betont. Dort sind alle schriftlichen Stellungnahmen im vollen Wortlaut dokumentiert - inklusive der Kommentare des Instituts, die sich mit den wesentlichen Argumenten der Stellungnahmen auseinandersetzen.

Eine Überarbeitung zu den "Allgemeinen Methoden 4.0" war notwendig, da das IQWiG ja durch das im Januar 2011 in Kraft getretene AMNOG die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchführt. Oder wie es vom Institut heißt, "... bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Grundlage von Hersteller-Dossiers den Nutzen von neu zugelassenen Arzneimitteln. Er beauftragt damit in der Regel das IQWiG."

Deswegen gibt es zwei neue Abschnitte im Methodenpapier, nämlich die "Dossierbewertung" und "Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß § 35 a SGB V". Die Dossierbewertung ist unter dem Kapitel "Produktspezifische Verfahrensabläufe" zu finden und die Nutzenbewertung unter "Nutzenbewertung von Arzneimitteln". Zudem fließen die Erfahrungen mit unveröffentlichten Studiendaten in einen eigenen Abschnitt ein, der präzisieren soll, welche "Auswirkung nicht publizierte Studienergebnisse auf das Fazit" haben.

Andere Änderungen:
- Grundlegend überarbeitet und erweitert wurde der Abschnitt "Surrogate patientenrelevanter Endpunkte". Diese Überarbeitung basiert auf den Ergebnissen des Rapid Report Aussagekraft von Surrogatendpunkten in der Onkologie , den das IQWiG Ende Februar 2011 vorgelegt hatte.

- Um die Verlässlichkeit von Aussagen zu Nutzen und Schaden besser kenntlich zu machen, führt das Institut die neue Kategorie "Anhaltspunkt" ein. Bisher stufte das IQWiG Aussagen zu Nutzen und Schaden je nach Sicherheit der Ergebnisse als "Beleg" (hohe Sicherheit der Aussage) oder "Hinweis" (mittlere Sicherheit) ein. Die neue Kategorie "Anhaltspunkt" soll ausdrücken, dass bestimmte Mindestanforderungen an die vorliegenden Studien zwar erfüllt sind, Aussagen zu Nutzen und Schaden aber dennoch nur mit niedriger Sicherheit möglich sind.


Die "Allgemeinen Methoden 4.0" finden Sie hier.

Die "Dokumentation und Würdigung der Stellungnahmen zum Entwurf der Allgemeinen Methoden 4.0" finden Sie hier.

Grafik: IQWiG
26.09.11
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