SUCHE
los
 
Ihr Profil Abonnieren Mediadaten Kontakt
19. Mai 2012   Sie sind nicht eingeloggt    
  Zugangsname:
   
  Passwort:
   
  Passwort vergessen?
Gesundheitswesen
Personen und Daten
Markt + Umfeld
Kassen
Firmen
Agenturszene
Arbeitshilfen
Außendienst
Dienstleistungen
Pharmamarketing
Am häufigsten besucht: Das virtuelle Wartezimmer
Verflixtes Facebook & Co.
Arzneimittelwerbung im Internet: Nicht ohne Pflichtangaben
Gelockerte Beschränkungen
Pharmabranche entdeckt zunehmend die App-Nutzer
Let‘s go Social Media
E-Detailing: Der günstige Weg zum Kunden?
Perfekte Unterstützung des Außendienstes
Nachhaltige Kommunikation zum richtigen Zeitpunkt
Sales force goes digital: Optimierung des persönlichen Außendienstgesprächs mithilfe interaktiver Medien
Umfrage: Was verbessert das Image von Pharmaunternehmen?
Nachhaltiger Erfolg benötigt Langfristigkeit
Die Summe aller Handlungen
„know your values and frame the debate“
Drei wesentliche Regeln
Imagekommunikation für Pharma: Bringt das was?
Wie Ärzte Apps nutzen
Pharmakommunikation: Hohes Potential für neue Medien und Tools
FSA Jahresbericht 2011: Aufklärung wirkt
Social Media erfordern klare Ziele und neue Strukturen
Verständlichere Beipackzettel
Unbekannte Pharmamarken
Zuwendungen an Patientenorganisationen: "Grundsatz der Transparenz"
Mut für Neues fehlt
Werden Werbebeschränkungen für Arzneimittel gelockert?
Verlängerte Frist beim COMPRIX
FSA will "Ernsthaftigkeit des Handelns" stärken
"Social-/New Media – Hoffnung und Haftung"
Public Relations
Zielgruppen
Medien
Mediaanalysen
Beruf + Karriere
 
FSA will "Ernsthaftigkeit des Handelns" stärken

Der Verein "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) hat seine Verfahrensordnung und die Verhaltenskodizes verändert. Beispielsweise erfolgt In Fällen, bei denen ein Kodexverstoß durch die 1. oder 2. Instanz festgestellt worden ist, die sofortige Namensnennung in der öffentlich zugänglichen Berichterstattung. Der FSA will dadurch "die Ernsthaftigkeit des Handelns" untermauern.


Durch diese Verschärfung sollen die Unternehmen selber gegen Verstöße "mit unveränderter Energie von vorneherein entgegen wirken", erklärt der Verein die Änderung.

Weitere Änderungen:
  • Bei Unterlassungsverpflichtungen im Regelverfahren und rechtskräftigen Entscheidungen der Spruchkörper wird künftig eine sofort zahlbare Geldstrafe in Höhe von mindestens 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verhängt. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Zahlung eines Ordnungsgeldes.
  • Zudem wird der Sanktionsrahmen für Ordnungsgelder erhöht: In der 1. Instanz von bislang 50.000 Euro auf 200.000 Euro, in der 2. Instanz von 200.000 Euro auf 400.000 Euro.
  • Eine weitere Änderung betrifft das Recht des FSA, eigene Ermittlungen gegen Mitgliedsunternehmen einzuleiten: Künftig kann neben dem Vorstand auch die FSA-Geschäftsführung ein Verfahren einleiten.
  • Im FSA-Kodex Fachkreise wird zudem die Musterabgabe neu geregelt: Neu ist die zeitliche Begrenzung der Musterabgabe auf max. zwei Jahre (24 Monate) nach der jeweils erstmaligen Anforderung durch einen Arzt. Ärzte haben in dieser Zeit ausreichend Gelegenheit zum Kennenlernen des Arzneimittels. Die zulässige Höchstmenge ist auf zwei Muster pro Jahr beschränkt.
  • Beim Sponsoring von externen Fortbildungsveranstaltungen vollzieht der FSA eine aktuelle Änderung des ärztlichen Standesrechts nach: Die Unternehmen müssen künftig darauf hinwirken, dass der Veranstalter nicht nur die Unterstützung selbst, sondern auch dessen Bedingungen und Umfang veröffentlicht.
  • Auch im FSA-Kodex Patientenorganisationen wird eine neue Regelung zu gegenseitigen Leistungsbeziehungen eingefügt. Als klares Bekenntnis zur Transparenz muss die Summe der im Rahmen dieser Norm an die Patientenorganisationen gezahlten Leistungen von den Unternehmen veröffentlicht werden.
  • Die beiden Kodizes sowie Verfahrensordnung und Satzung wurden zudem redaktionellen Anpassungen unterzogen, die bestimmte Regelungen durch Abänderungen im Wortlaut klarstellen. Einige Anpassungen beruhen auch in weiten Teilen auf neuen Vorgaben des europäischen Pharma-Dachverbandes EFPIA.

05.12.11
Datenbanken
home AGBs Impressum Datenschutz E-Mail Copyright Service © PM-Report 2006-2012