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19. Mai 2012   Sie sind nicht eingeloggt    
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Werden Werbebeschränkungen für Arzneimittel gelockert?

Foto: DAK
Laut einer EU-Richtlinie dürfen Pharmaunternehmen ihre Beipackzettel in Zukunft im Internet veröffentlichen. Nun will das Bundesgesundheits- ministerium (BMG) anscheinend auch bei der Werbung für Arzneimittel einige Lockerungen ermöglichen.


Dieses Jahr im Mai räumte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Pharmaherstellern das Recht ein, ihre Beipackzettel ins Internet zu stellen. Begründete der Gerichtshof, dass "bereits behördlich autorisierte Informationen“ veröffentlicht werden dürfen - und so das Heilmittelwerbegesetz (HWG) nicht anwendbar ist (siehe auch PM-Report Ausgabe Juni 2011).

Also, freie Fahrt für Pharmaunternehmen? Es soll erlaubt werden, "Gutachten, Zeugnisse, wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichungen und Hinweise" zu verwenden. Ebenso Patientenschicksale können als "Werbemittel" eingesetzt  werden. Genauer heißt es in dem Informationspapier, dass die "Wiedergabe von Krankengeschichten, der bildlichen Darstellung oder Bezugnahmen auf Äußerungen Dritter" nur dann noch verboten sei, wenn sie in "missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt."

Kommt tatsächlich die Lockerung, würde so eine Aussage bei einer Werbung für "Arzneimittel gegen Schlaflosigkeit und zur Beeinflussung der Stimmungslage" möglich sein.

Auf Nachfrage beim BMG wurde etwas zurück gerudert, es gehe dabei um die Angleichung der Regelungen ans europäische Recht - allerdings nur bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten. Wann und wie das Informationspapier umgesetzt wird, kann noch eine Weile dauern, meinte eine BMG-Sprecherin.

apotheke-adhoc.de; Foto: DAK
13.07.11
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