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19. Mai 2012   Sie sind nicht eingeloggt    
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Gelockerte Beschränkungen

Die im Heilmittelwerbegesetz (HWG) festgelegten Werbebeschränkungen für Arzneimittel sollen an das europäische Recht angeglichen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die Werbung für Arzneimittel – das HWG stammt im Übrigen aus dem Jahr 1965 und ist letztmalig 2006 geändert worden – zu lockern.


Allein die Ankündigung hat die Gemüter gehörig erregt. Allerdings geht dabei unter, dass es sich um die Umsetzung von europäischen Vorgaben handelt. Vorausgegangen ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Mai dieses Jahres (Rechtssache C-316/09, siehe auch PM-Report 6/2011). Demnach dürfen die Pharmahersteller ihre Beipackzettel ins Internet stellen. Der Gerichtshof begründete dies damit, dass „bereits behördlich autorisierte Informationen“ veröffentlicht werden dürfen – und so das Heilmittelwerbegesetz (HWG) nicht anwendbar sei.

Nun soll diese Rechtsprechung auf die Werbung von Medikamenten ausgeweitet werden. Es soll erlaubt werden, „Gutachten, Zeugnisse, wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichungen und Hinweise“ zu verwenden. Ebenso Patientenschicksale sollen als „Werbemittel“ eingesetzt werden können. Genauer heißt es in dem Arbeitspapier über die geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes, dass die „Wiedergabe von Krankengeschichten, der bildlichen Darstellung oder Bezugnahmen auf Äußerungen Dritter“ nur dann noch verboten sei, wenn sie in „missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt“.

Kritiker finden das gar nicht witzig. Kathrin Vogler, Gesundheitsexpertin bei Die Linke, kritisiert diese mögliche Liberalisierung scharf: „Wenn die Industrie demnächst auch ihre Produkte mit Suchtpotenzial direkt beim Patienten – unter Umgehung von Ärzten und Apothekern – anpreisen darf, dann hat das mit Patienteninformation nicht viel zu tun.“ Auch das Argument der europäischen Vorgaben lässt sie nicht gelten, so sind „die Pläne von Bahr nicht nur vorauseilender Gehorsam, sondern schießen weit über die EU-Vorgaben hinaus“.

Marlies Volkmer, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, beurteilt die mögliche Verwendung von Patientenschicksalen als „moralischen Tiefpunkt“ und findet: „Das ist nicht nur vom ethischen Standpunkt aus gesehen verwerflich, sondern widerspricht auch den grundlegenden Ideen von evidenzbasierter Medizin.“ Wolfgang Zöller (CSU), Patientenbeauftragter der Bundesregierung, sieht die Gefahr in „übertriebenen Werbebotschaften“. Nicht nur den Patienten könnte das schaden, sondern auch der Pharmabranche. Aber zumindest ist er zuversichtlich, „dass wir am Ende des Gesetzgebungsprozesses über einen Vorschlag entscheiden, der den Ansprüchen einer verantwortungsvollen und transparenten Patienteninformation gerecht wird“.

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