Die im Heilmittelwerbegesetz (HWG) festgelegten Werbebeschränkungen für
Arzneimittel sollen an das europäische Recht angeglichen werden. Das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die Werbung für
Arzneimittel – das HWG stammt im Übrigen aus dem Jahr 1965 und ist
letztmalig 2006 geändert worden – zu lockern.
Allein die Ankündigung hat die Gemüter gehörig erregt. Allerdings geht
dabei unter, dass es sich um die Umsetzung von europäischen Vorgaben
handelt. Vorausgegangen ist eine Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) im Mai dieses Jahres (Rechtssache C-316/09, siehe
auch PM-Report 6/2011). Demnach dürfen die Pharmahersteller ihre
Beipackzettel ins Internet stellen. Der Gerichtshof begründete dies
damit, dass „bereits behördlich autorisierte Informationen“
veröffentlicht werden dürfen – und so das Heilmittelwerbegesetz (HWG)
nicht anwendbar sei.
Nun soll diese Rechtsprechung auf die Werbung von Medikamenten
ausgeweitet werden. Es soll erlaubt werden, „Gutachten, Zeugnisse,
wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichungen und Hinweise“ zu
verwenden. Ebenso Patientenschicksale sollen als „Werbemittel“
eingesetzt werden können. Genauer heißt es in dem Arbeitspapier über
die geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes, dass die „Wiedergabe von
Krankengeschichten, der bildlichen Darstellung oder Bezugnahmen auf
Äußerungen Dritter“ nur dann noch verboten sei, wenn sie in
„missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt“.
Kritiker finden das gar nicht witzig. Kathrin Vogler,
Gesundheitsexpertin bei Die Linke, kritisiert diese mögliche
Liberalisierung scharf: „Wenn die Industrie demnächst auch ihre
Produkte mit Suchtpotenzial direkt beim Patienten – unter Umgehung von
Ärzten und Apothekern – anpreisen darf, dann hat das mit
Patienteninformation nicht viel zu tun.“ Auch das Argument der
europäischen Vorgaben lässt sie nicht gelten, so sind „die Pläne von
Bahr nicht nur vorauseilender Gehorsam, sondern schießen weit über die
EU-Vorgaben hinaus“.
Marlies Volkmer, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, beurteilt die
mögliche Verwendung von Patientenschicksalen als „moralischen
Tiefpunkt“ und findet: „Das ist nicht nur vom ethischen Standpunkt aus
gesehen verwerflich, sondern widerspricht auch den grundlegenden Ideen
von evidenzbasierter Medizin.“ Wolfgang Zöller (CSU),
Patientenbeauftragter der Bundesregierung, sieht die Gefahr in
„übertriebenen Werbebotschaften“. Nicht nur den Patienten könnte das
schaden, sondern auch der Pharmabranche. Aber zumindest ist er
zuversichtlich, „dass wir am Ende des Gesetzgebungsprozesses über einen
Vorschlag entscheiden, der den Ansprüchen einer verantwortungsvollen
und transparenten Patienteninformation gerecht wird“.
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aerzteblatt.de; apothekeadhoc.de; pz online
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PM-Report 8/11
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