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Neue ApBetro: Mehr Arzneimittelsicherheit, weniger Bürokratie
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Das Bundeskabinett hat "die Novelle der Apothekenbetriebsordnung
(ApBetro) von Minister Bahr (Ministerverordnung) zur Kenntnis
genommen", verkündet das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Und betont
dabei nicht ganz ohne Stolz, dass die ApBetro "...insgesamt einen
Beitrag zu mehr Arzneimittelsicherheit bei einem gleichzeitigen Abbau
nicht mehr gerechtfertigter bürokratischer Lasten für die Apotheken
leistet".
So soll die seit 1987 geltende Apothekenbetriebsordnung nun aktualisiert und an neue Entwicklungen angepasst werden.
Das betrifft insbesondere folgende Punkte:
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Probleme bei der Qualität gab es bei in Apotheken hergestellten
Arzneimitteln. Durch eine verbesserte Dokumentation bei der Herstellung
von Rezepturarzneimitteln soll die Qualität dieser Arzneimittel erhöht
und eine Nachvollziehbarkeit der Rezepturherstellung ermöglicht werden.
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Viele Apotheken stellen mittlerweile spezielle Arzneimittel für
Krebspatienten, wie sterile Infusionslösungen, her. Für solche
Arzneimittelherstellungen sollen die Verordnungen konkretisiert werden,
da die derzeitigen allgemeinen Regelungen nicht ausreichen würden.
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Ein immer wichtiger Stellenwert ist die Beratung und Information über
Arzneimittel in der Apotheke. Deswegen soll die Apotheke so aus- oder
eingerichtet sein, dass es Platz für ein vertrauensvolles Gespräch
gibt. Außerdem müssen Apotheken die Qualität der Beratung und anderer
pharmazeutischer Tätigkeiten über ein Qualitätsmanagementsystem
dauerhaft gewährleisten und belegen.
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Detaillierte bürokratische Vorgaben in Bezug auf Laborausstattung und
wissenschaftliche Literatur sollen abgebaut und der Verantwortung der
Apothekenleitung überlassen werden.
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Im Rahmen der ambulanten Betreuung schwer kranker Palliativpatienten
mit teils unerträglichen Schmerzen, soll Ärztinnen und Ärzten künftig
erlaubt werden, diesen Patienten die dringend notwendigen Schmerzmittel
zu überlassen, um ihnen unverzüglich und verlässlich zu helfen. Die
Regelungen dazu werden in weiteren Rechtsakten, die zu einer Änderung
des Betäubungsmittelrechts sowie zu einer weiteren Ergänzung der
Apothekenbetriebsordnung getroffen.
Um die neuen Regelungen wurde viel Aufhebens gemacht. So schreibt
Apotheke adhoc: "Bahr hatte im November einen Entwurf vorgelegt, der
für Apotheken in Filialverbünden diverse Erleichterungen vorsah.
Demnach hätte der Inhaber entscheiden können, welche seiner Filialen
eine Rezeptur haben oder den Notdienst durchführen muss. In der
Anhörung hatte das BMG heftige Kritik aus den Reihen der Apotheker
geerntet."
Das mag auf den ersten Blick verwirren, denn eigentlich ist doch mehr
Eigenentscheidung zu begrüßen. Doch für ABDA-Präsident Heinz-Günter
Wolf ging das anscheinend in die falsche Richtung: "Sonderregeln für
Filialverbünde lehnen wir ab, denn es darf keine zweitklassigen
Apotheken geben. Das widerspricht unserem Versorgungsauftrag und dem
erklärten Willen des Verordnungsgebers, die Versorgung im Nahbereich
der Apotheken zu verbessern. Wer in eine Apotheke kommt, vertraut zu
Recht darauf, dass er umfassend vorsorgt wird. ‚Ein bisschen Apotheke‘
geht nicht."
Nun wird voraussichtlich der Entwurf am 2. März im Bundesrat diskutiert. Im Sommer soll die Novelle dann in Kraft treten.
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Foto: ABDA
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02.02.12
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