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Neue ApBetro: Mehr Arzneimittelsicherheit, weniger Bürokratie

Foto: ABDA
Das Bundeskabinett hat "die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetro) von Minister Bahr (Ministerverordnung) zur Kenntnis genommen", verkündet das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Und betont dabei nicht ganz ohne Stolz, dass die ApBetro "...insgesamt einen Beitrag zu mehr Arzneimittelsicherheit bei einem gleichzeitigen Abbau nicht mehr gerechtfertigter bürokratischer Lasten für die Apotheken leistet".


So soll die seit 1987 geltende Apothekenbetriebsordnung nun aktualisiert und an neue Entwicklungen angepasst werden.

Das betrifft insbesondere folgende Punkte:

  • Probleme bei der Qualität gab es bei in Apotheken hergestellten Arzneimitteln. Durch eine verbesserte Dokumentation bei der Herstellung von Rezepturarzneimitteln soll die Qualität dieser Arzneimittel erhöht und eine Nachvollziehbarkeit der Rezepturherstellung ermöglicht werden.
  • Viele Apotheken stellen mittlerweile spezielle Arzneimittel für Krebspatienten, wie sterile Infusionslösungen, her. Für solche Arzneimittelherstellungen sollen die Verordnungen konkretisiert werden, da die derzeitigen allgemeinen Regelungen nicht ausreichen würden.
  • Ein immer wichtiger Stellenwert ist die Beratung und Information über Arzneimittel in der Apotheke. Deswegen soll die Apotheke so aus- oder eingerichtet sein, dass es Platz für ein vertrauensvolles Gespräch gibt. Außerdem müssen Apotheken die Qualität der Beratung und anderer pharmazeutischer Tätigkeiten über ein Qualitätsmanagementsystem dauerhaft gewährleisten und belegen.
  • Detaillierte bürokratische Vorgaben in Bezug auf Laborausstattung und wissenschaftliche Literatur sollen abgebaut und der Verantwortung der Apothekenleitung überlassen werden.
  • Im Rahmen der ambulanten Betreuung schwer kranker Palliativpatienten mit teils unerträglichen Schmerzen, soll Ärztinnen und Ärzten künftig erlaubt werden, diesen Patienten die dringend notwendigen Schmerzmittel zu überlassen, um ihnen unverzüglich und verlässlich zu helfen. Die Regelungen dazu werden in weiteren Rechtsakten, die zu einer Änderung des Betäubungsmittelrechts sowie zu einer weiteren Ergänzung der Apothekenbetriebsordnung getroffen.

Um die neuen Regelungen wurde viel Aufhebens gemacht. So schreibt Apotheke adhoc: "Bahr hatte im November einen Entwurf vorgelegt, der für Apotheken in Filialverbünden diverse Erleichterungen vorsah. Demnach hätte der Inhaber entscheiden können, welche seiner Filialen eine Rezeptur haben oder den Notdienst durchführen muss. In der Anhörung hatte das BMG heftige Kritik aus den Reihen der Apotheker geerntet."

Das mag auf den ersten Blick verwirren, denn eigentlich ist doch mehr Eigenentscheidung zu begrüßen. Doch für ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf ging das anscheinend in die falsche Richtung: "Sonderregeln für Filialverbünde lehnen wir ab, denn es darf keine zweitklassigen Apotheken geben. Das widerspricht unserem Versorgungsauftrag und dem erklärten Willen des Verordnungsgebers, die Versorgung im Nahbereich der Apotheken zu verbessern. Wer in eine Apotheke kommt, vertraut zu Recht darauf, dass er umfassend vorsorgt wird. ‚Ein bisschen Apotheke‘ geht nicht."

Nun wird voraussichtlich der Entwurf am 2. März im Bundesrat diskutiert. Im Sommer soll die Novelle dann in Kraft treten.

Foto: ABDA
02.02.12
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