In Artikel 8c der Richtlinie über prioritäre Stoffe (2008/105/EG in der durch Richtlinie 2013/39/EU geänderten Fassung) wird die Europäische Kommission dazu aufgefordert, einen strategischen Ansatz gegen die Verschmutzung von Gewässern durch pharmazeutische Stoffe vorzuschlagen. Mit der vorliegenden Mitteilung* will die Kommission diese rechtliche Verpflichtung erfüllen und der in den Pharmakovigilanz-Vorschriften genannten Aufforderung nachkommen, das Ausmaß des Problems der Verunreinigung von Gewässern und Böden mit Arzneimittelrückständen zu untersuchen.
In der veröffentlichten vorliegende Mitteilung sind sechs Aktionsbereiche und mehrere spezifische Aktionen im Zusammenhang mit möglichen Maßnahmen fest gelegt:
•Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln,
•Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung,
•Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung,
•Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung,
•Ausweitung der Umweltüberwachung,
•Schließen weiterer Wissenslücken.
Das cep - Centrum für Europäische Politik hat nun eine Bewertung (cepAnalyseNr. 02/2020) des strategischen Ansatzes der EU vorgelegt. Darin sowohl eine ökonomische Folgenabschätzung sowie eine juristische Bewertung vorgenommen. Zusammengefaßt heißt es: „Da Arzneimittelrückstände zu einer beschleunigten Entwicklung antimikrobieller Resistenz (AMR) beitragen und das Hormonsystembeeinträchtigen können, ist deren Verringerung geboten.Lösungensollten vorrangig an den Ursachen ansetzen. Der Strategische Ansatz lässt diese Gewichtung vermissen.Die Einschränkung von Antibiotika in der Tierzucht ist ein wichtiger Beitrag, um Arzneimittelrückstände in der Umwelt zu reduzieren. Der Einsatz von Antibio-tika ließe sich – von der Kommission zu Unrecht übergangen – auch durch Tests reduzieren, die Aufschluss über die Art der Infektion – bakteriell oder viral – geben können. „Grünere" Arzneimittel über die öffentliche Auftragsvergabe zu fördern, ist zu punktuell. Sinnvoller wären Anreizsysteme, die die Preisfindung und die Erstattungssysteme um den Aspekt „grüner" Konzipierung und Herstellung erweitern. Der Verbraucher sollte auf der Arzneimittelverpackung deutlich darauf hingewiesen werden, dass das Arzneimittel keinesfalls ins Abwasser gelangen darf."
*Quelle: MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS-UND SOZIALAUSSCHUSS, COM(2019) 128 final; PM 10-2020-4